Bundesministerium für Verkehr · Förderaufruf 05/2026

Bis zu 70 % Zuschuss für Elektrobusse & Wasserstoffbusse

Das neue Bundesprogramm zur Förderung alternativer Antriebe fördert Ihren Fuhrpark mit bis zu 12,5 Mio. € – M3E begleitet Sie von der Skizze bis zur Bewilligung.

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70 %Förderquote Aktivierungsprogramm
12,5 Mio.Max. Förderung pro Antragsteller
1.500Ziel: Elektrobusse auf Deutschlands Straßen
21.07.26Ende des letzten Aufrufs

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Aktuell kein offener Förderaufruf. Die Skizzenfrist des Aufrufs 05/2026 endete am 21. Juli 2026, ein Folgeaufruf ist in Planung. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden: Zum M3E Fördermittel-Alert

Das Programm im Überblick

Bundesförderung alternative Antriebe Busse 2026

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt mit der Richtlinie vom 27. April 2026 umfangreiche Mittel bereit, um mindestens 1.500 emissionsfreie Busse auf Deutschlands Straßen zu bringen. Das Programm fördert batterieelektrische Busse, Wasserstoffbusse sowie die zugehörige Lade- und Betankungsinfrastruktur. Das Verfahren ist wettbewerblich: Skizzen werden nach Klimawirkung, Fördermitteleffizienz und Umsetzungskonzept priorisiert.

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Was wird gefördert?

Batterieelektrische Busse, Brennstoffzellenbusse sowie die Umrüstung konventioneller Busse auf alternative Antriebe – inklusive Lade- und Betankungsinfrastruktur.

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Wer ist antragsberechtigt?

Juristische und natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind: ÖPNV-Betreiber, Verkehrsunternehmen, Reise- & Fernbusunternehmen, Aufgabenträger sowie Leasinggeber.

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Drei Fördersäulen

Säule 1: Aktivierungsprogramm ÖPNV (K1–K3). Säule 2: Skalierungsprogramm ÖPNV (K4, hoher Elektrifizierungsgrad). Säule 3: Aktivierungsprogramm Reise- & Fernbusverkehr.

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Nachhaltigkeitspflicht

Voraussetzung ist die ausschließliche Nutzung von erneuerbarem Strom bzw. überwiegend erneuerbarem Wasserstoff.

Förderbedingungen & Fördersätze im Überblick

Alle Angaben basieren auf dem Förderaufruf des BMV (05/2026). Es gelten Nettopreis-Obergrenzen je Fahrzeugkategorie.

Fördersäule / Programm Zielgruppe Förderquote Fahrzeuge Förderquote Infrastruktur Max. Förderung
Säule 1 – Aktivierung ÖPNV & Linienverkehr
K1–K3
ÖPNV, Linienverkehr (§ 8, § 42 PBefG), niedriger bis mittlerer Elektrifizierungsgrad bis zu 70 % bis zu 40 % 12,5 Mio. € pro Antragsteller
Säule 2 – Skalierung ÖPNV & Linienverkehr
K4
ÖPNV, Linienverkehr mit hohem Elektrifizierungsgrad oder hoher Umstellungsrate bis zu 55 % Keine Infrastrukturförderung 12,5 Mio. € pro Antragsteller
Säule 3 – Aktivierung Reise- & Fernverkehr
Alle
Personenfernverkehr, Reisebusse, sonstige Verkehre (§ 42a, §§ 43–49 PBefG) bis zu 70 % bis zu 40 % 12,5 Mio. € pro Antragsteller

Zentrale Voraussetzungen auf einen Blick

Nur Neufahrzeuge (max. 1 Jahr ab Erstzulassung, max. 25.000 km) oder Umrüstung förderfähig

Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung – kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Zweckbindungsfrist 5 Jahre ab Inbetriebnahme für Fahrzeuge und Infrastruktur

Ausschreibung innerhalb von 6 Monaten, Bestellung innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung

100 % erneuerbarer Strom bzw. überwiegend erneuerbarer Wasserstoff Pflicht

Förderfähig sind nur Investitionsmehrausgaben gegenüber vergleichbarem Dieselbus

Priorisierung zu 70 % nach Klimawirkung & Fördermitteleffizienz, zu 30 % nach Umsetzungskonzept

Wettbewerbliches Verfahren: Skizze zuerst, dann Aufforderung zur Antragstellung in 8 Wochen

Unsere Leistungen

Mit M3E zur maximalen Förderung

Die Bundesförderung für Elektrobusse bietet enorme Chancen – aber das wettbewerbliche Verfahren ist anspruchsvoll. Als spezialisierte Beratung für Elektromobilität und Fördermittel begleiten wir Sie mit nachgewiesener Expertise durch jeden Schritt.

Analyse & Skizze

Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung im Wettbewerbsverfahren

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Antrag & Bewilligung

Komplettbegleitung von der Skizze bis zur Auszahlung – stressfrei

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Warum M3E die richtige Wahl ist

1

Spezialisierte Expertise in Elektromobilität & Fördermitteln

Wir beraten ausschließlich im Bereich nachhaltiger Mobilität. Kein Allgemeindienstleister – sondern tiefes Fachwissen zu Fahrzeugtechnologien, Vergabeverfahren und dem gesamten Fördermittelökosystem.

2

Wettbewerbsvorteil durch optimierte Skizzen

70 % der Priorisierung hängen von Klimawirkung und Fördermitteleffizienz ab. Wir erhöhen Ihre Bewilligungschance messbar.

3

Ein Ansprechpartner für alles

Von der ersten Fördermittelprüfung über die Skizzeneinreichung bis zur Bewilligung – und auf Wunsch auch für die Beschaffung der Ladeinfrastruktur über unser Partnernetzwerk.

4

Transparente Honorarstruktur

Klare Festpreise ohne versteckte Kosten. Bei Beauftragung der Ladeinfrastruktur über eines unserer Partnerunternehmen entfallen Teile des Beratungshonorars vollständig.

Kostenlose Erstberatung

Auf den nächsten Förderaufruf vorbereiten

Der nächste Aufruf kommt – und wer Flottenanalyse und Einsatzkonzept dann schon vorliegen hat, ist im wettbewerblichen Verfahren klar im Vorteil. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was sich jetzt schon vorbereiten lässt.



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📞 +49 30403 672 121
✉️ consulting@m3e-gmbh.com

Häufige Fragen

FAQ: Bundesförderung E-Bus 2026

Die wichtigsten Fragen unserer Kunden – direkt beantwortet.

Kann ich aktuell einen Antrag stellen? +Derzeit nicht — der Aufruf vom April 2026 ist abgeschlossen. Das Programm selbst läuft weiter, ein Folgeaufruf ist in Planung. Über den M3E Fördermittel-Alert melden wir uns, sobald die neue Richtlinie veröffentlicht ist.
Wer kann die Bundesförderung für Elektrobusse beantragen? +Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Das umfasst ÖPNV-Betreiber, Verkehrsunternehmen im Linien- und Fernbusverkehr, Reisebusunternehmen, Aufgabenträger sowie Leasinggeber. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderquote für Elektrobusse und Wasserstoffbusse? +Im Aktivierungsprogramm (Fördersäulen 1 und 3) werden bis zu 70 % der förderfähigen Investitionsmehrausgaben gefördert. Im Skalierungsprogramm (Fördersäule 2) beträgt die Förderquote bis zu 55 %. Die Ladeinfrastruktur wird mit bis zu 40 % bezuschusst. Die maximale Gesamtförderung beträgt 12,5 Mio. € pro Antragsteller.
Was ist der Unterschied zwischen Skizze und Antrag? +Das Verfahren läuft in zwei Stufen: Zuerst wird eine Skizze über easy-Online eingereicht (Frist des Aufrufs 2026: 21. Juli). Der Projektträger Jülich priorisiert alle Skizzen. Nur ausgewählte Einreicher werden zur Antragstellung aufgefordert und müssen innerhalb von 8 Wochen einen vollständigen Antrag einreichen.
Welche Fördersäule passt zu meinem Unternehmen? +Fördersäule 1 für ÖPNV mit niedrigem bis mittlerem Elektrifizierungsgrad, Säule 2 für bereits hohen Elektrifizierungsgrad, Säule 3 für Reise- und Fernbusunternehmen. M3E analysiert im Erstgespräch kostenlos, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt.
Was genau wird als förderfähige Ausgabe anerkannt? +Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben gegenüber einem konventionellen Dieselbus. Bei der Infrastruktur werden Transformatorstationen, Ladetechnik, Software für Lademanagement, Erdarbeiten und Kommunikationsleitungen anerkannt. Betriebskosten und Personal sind nicht förderfähig.
Was kostet die Begleitung durch M3E? +Unsere Honorare sind transparent und richten sich nach dem Leistungsumfang. Im Erstgespräch nennen wir Ihnen konkrete Festpreise. Bei Beauftragung der Ladeinfrastruktur über eines unserer Partnerunternehmen können Teile des Beratungshonorars entfallen. Die Erstberatung ist kostenlos.

Weitere M3E Leistungen

Umfassende Beratung für nachhaltige Mobilität

Die Bundesförderung E-Bus ist ein Baustein. M3E begleitet Sie auf dem gesamten Weg zur emissionsfreien Flotte.

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