M3E Team

10. Aug. 2023 · 9 min read

Auf einen Blick: Die wichtigsten EU-Regularien für den Verkehrsektor

Wie treibt die EU ihre ehrgeizigen Pläne zur Reduzierung von CO2-Emissionen voran und welche Auswirkungen werden diese auf die Mobilitätslandschaft haben?
Im Zuge des Green Deals, der eine EU-weite Klimaneutralität bis 2050 vorschreibt, und des damit einhergehenden Fit-for-55-Programms, das bis 2030 eine EU-weite Reduktion der CO2-Emissionen um 55 % im Vergleich zu 1990 vorsieht, sind auch mehrere Richtlinien und Verordnungen herausgegeben und beschlossen worden, die sich explizit auf den Verkehrssektor beziehen, der mit nahezu 25 % der Treibhausgasemissionen in der EU eines der höchstemittierenden Segmente darstellt. Die gesetzgeberischen Instrumente konzentrieren sich dabei vor allem auf die weitere Beschleunigung des schnellen Hochlaufs der Elektromobilität: Neben der erst jüngst beschlossenen Novellierung der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (engl. ‘Alternative Fuel Infrastructure Regulation’, kurz: “AFIR”) sollen im Folgenden für einen möglichst umfassenden Überblick auch die anderen relevanten gesetzgeberischen Instrumente Behandlung finden, so vor allem die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie (EU) 2018/844), die überarbeitete Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2023/851), die Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) 2019/1242) sowie die Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Richtlinie (EU) 2019/1161).

Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Am 27. Juli 2023 endgültig vom Europäischen Rat angenommen, setzt AFIR innerhalb der EU nicht nur für den Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur, sondern v.a. auch für den Bereich der öffentlichen Wasserstofftankstellen gesetzlich verbindliche Meilensteine, die sukzessive bis Ende 2025 bzw. bis 2030 erreicht werden müssen. Auf den Straßenverkehr, der zu 71 % für die erwähnten 25 % der Treibhausgasemissionen des gesamten Verkehrssektors verantwortlich ist, sowie auf die öffentliche Ladeinfrastruktur bezogen, sind die wichtigsten Meilensteine:
  • Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich, bereits bis Anfang 2026 entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) alle 60 km Schnellladepunkte für Pkw (M1) und leichte Nutzfahrzeuge (N1) einzurichten. Die Gesamtladeleistung soll dabei jährlich mit der Zahl der registrierten Fahrzeuge steigen.
  • Hinzu kommt bis 2030 ebenfalls die flächendeckende Bereitstellung von Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge (N2 und N3) alle 60 km, wobei die Anzahl der Ladepunkte von 2025 bis 2030 von zwei auf vier wachsen soll.
  • Charge Point Operators (CPO) müssen den Kunden die Ladepreise transparent kommunizieren, ein punktuelles Aufladen ohne Abonnement garantieren und elektronische Zahlungsmethoden akzeptieren.
  • Gleichzeitig sind die CPO verpflichtet, umfassende Informationen über Verfügbarkeit, Wartezeit und Kosten zur Verfügung zu stellen.
Ziel der Verordnung ist der vollständige Abbau der sogenannten “Reichweitenangst” und damit die Garantie eines flächendeckenden öffentlichen Ladenetzwerks, dessen Ausbau heute europaweit noch als neuralgischer Punkt für den schnellen Hochlauf der Elektromobilität gilt.

Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Während AFIR die öffentliche Ladeinfrastruktur anvisiert, beinhaltet die Richtlinie (EU) 2018/844 Vorschriften für nicht-öffentliche bzw. kommerziell genutzte Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen. Diese Regelungen betreffen unter Androhung von Strafgeldern bei Nichteinhaltung einerseits Parkhäuser, andererseits aber auch Privatparkplätze von Wohngebäuden.
  • Für sogenannte Nichtwohngebäude, u.a. Parkhäuser, gilt aktuell, dass bei einem Neubau mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz bereits mit einem Schutzrohr für Elektrokabel versehen werden muss sowie mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein muss. Bei größeren Renovierungen muss jeder fünfte Stellplatz ein Schutzrohr haben und mindestens ein Ladepunkt installiert werden.
  • Beim Neubau eines Wohngebäudes mit mehr als fünf Stellplätzen muss bereits jeder Platz ein Schutzrohr aufweisen. Gleiches gilt ebenfalls für eine größere Renovierung eines bestehenden Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen.

Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge

Die ursprünglich 2019 beschlossene Verordnung hat erst im April 2023 eine Novellierung erfahren ((EU) 2023/851), welche die Emissionsnormen für OEM noch einmal “im Einklang mit den ehrgeizigen Klimazielen der Union” (Teil des Titels) unter Androhung von Strafgeldern bei Nichteinhaltung anhebt.
Seither gilt ab Januar 2025:
  • Eine Verringerung der durchschnittlichen Flottenemissionen um 15 % gegenüber 2021 für die Fahrzeugklassen M1 und N1.
  • Min. 15 % der verkauften Flotte neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge müssen emissionsarme bzw. -freie Fahrzeuge sein.
Ab Januar 2030 gilt dann:
  • Gemäß dem Titel des Fit-for-55-Programms eine Verringerung der durchschnittlichen Flottenemissionen für Pkw um ganze 55 %, für leichte Nutzfahrzeuge um 50 % gegenüber 2021.
  • Min. 35 % der verkauften Flotte an Pkw bzw. 30 % für leichte Nutzfahrzeuge müssen emissionsarm oder emissionsfrei sein.

Verordnung zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge

Diese Verordnung ((EU) 2019/1242) stellt für den Bereich der schweren Nutzfahrzeuge (N2 und N3)  das Komplement zu der letzten Verordnung dar und schreibt ebenfalls unter Androhung von Geldstrafen bei Nichteinhaltung die Einhaltung folgender Werte vor.
Ab Januar 2025 gilt demnach:
  • Eine Verringerung der durchschnittlichen Flottenemissionen um 15 % gegenüber 2020 bei den schweren Nutzfahrzeugen.
Und ab 2030 dann:
  • Eine Verringerung der durchschnittlichen Flottenemissionen um 30 % gegenüber 2020.

Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Die 2019 veröffentlichte Richtlinie (Richtlinie ((EU) 2019/1161) regelt die öffentliche Auftragsvergabe zur Beschaffung von emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen aller Fahrzeugklassen (auch von Bussen (M2 und M3)) v.a. für den ÖPNV, aber auch etwa für die Post und die Müllabfuhr. Zusammengefasst müssen alle über die Aufträge beschafften Fahrzeuge, die nach August 2021 beschafft werden, wenn sie Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sind:
  • bis Ende 2025 nicht mehr als 50 g CO2/km emittieren und zusätzlich 80 % aller Stickoxide und Luftschadstoffe einsparen.
  • ab Juni 2026 vollkommen emissionsfrei fahren, also 0 g CO2/km emittieren.
Für die Bereiche der schweren Nutzfahrzeuge und Busse setzt die Richtlinie bisher unspezifisch fest, dass sie in jedem Fall mit sogenannten sauberen Antrieben fahren müssen, also etwa mit Wasserstoffantrieb, Batterie-elektrischem Antrieb, mit Biogas, Biofuels, mit synthetischen oder paraffinen Kraftstoffen oder aber als Plug-In Hybride.

Die Weichen sind auf EU-Ebene gestellt und M3E berät

Aus dem Überblick geht deutlich hervor, dass die EU eindeutig die Weichen hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität gestellt hat, die als integraler Bestandteil des Green Deals in ein Gesamtkonzept zum Kampf gegen den Klimawandel eingebettet sind und von den Mitgliedstaaten individuell umgesetzt werden müssen.
In diesem Regulariendschungel den Überblick zu behalten, ist jedoch für Unternehmen und v.a. Privatpersonen oftmals mit großen Herausforderungen verbunden. M3E schafft hier gerne v.a. im Bereich der Elektromobilität Abhilfe: Der Einbezug aller Verordnungen und Richtlinien ist immer Teil unserer Beratungsleistungen, mit denen wir unseren Kunden beim Wandel hin zu  emissionsfreien Mobilitätslösungen beistehen.
Dessen ungeachtet bieten die Regularien aber einen guten Blick in die Zukunft, die ohne nachhaltige Mobilität nicht mehr denkbar ist. Ein schneller Umstieg auf solche Lösungen ist also dringend angeraten – nicht zuletzt auch wegen der derzeit (noch) sehr günstigen Fördermöglichkeiten, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten implementiert sind. Auch hierzu – etwa zur im 4. Quartal erwarteten Neuauflage des KsNI-Förderprogramm für Nutzfahrzeuge und dazugehörige Ladeinfrastruktur – beraten unsere Experten in der breiten Palette unserer Beratungsleistungen selbstverständlich ausführlich.
Vereinbaren auch Sie bei Interesse eine kostenlose Erstberatung unter consulting@m3e-gmbh.com oder über das Kontaktformular unserer Website.

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