M3E Team

3. Juli 2023 · 4 min read

E-Lkw-Mautbefreiung und KsNI als doppelter Anreiz zum Umstieg auf nachhaltige Mobilität für Transport- und Logistikunternehmen

Im Zuge der kürzlichen Neufassung des Klimaschutzgesetzes und der entsprechenden Vorlage des neuen Klimaschutzprogramms seitens der Bundesregierung, wurde u.a. der schon Ende März angekündigte CO2-Aufschlag für die Lkw-Maut beschlossen: Ab 1. Januar 2024 gilt eine sogenannte „CO2-Differenzierung“ der Lkw-Maut, wonach ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 auf die bestehenden Mautsätze angerechnet werden. Laut externer Rechnungen müssen demnach schwere Nutzfahrzeuge der Schadstoffklasse VI und CO2-Emissionsklasse 1 bis zu 15,8 Cent pro Kilometer auf die schon bestehende Mautgebühr draufzahlen. Gleichzeitig und obendrein wird die Mautpflichtgrenze von bisher 7,5 t auf 3,5 t herabgesetzt – davon ausgenommen sind aber Handwerksbetriebe.

E-Lkw von der CO2-Differenzierung ausgeschlossen

Ausdrücklich ausgeschlossen von der CO2-Differenzierung sind jedoch bis 2025 emissionsfreie Lkw, die dann nach 2025 lediglich 25 Prozent des regulären Satzes entrichten müssen. Die Rationalität hinter der CO2-Differenzierung ist eine doppelte: Im Vordergrund steht natürlich einerseits die Senkung der CO2-Emissionen der Nutzfahrzeuge, die mit einem Drittel der gesamten Emissionen im Verkehr immer noch sehr hoch sind. Durch die Setzung des negativen Anreizes soll also die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zu einem nachhaltigen Verkehr begünstigt werden. Andererseits wird das Primärziel mit einem nicht minder wichtigen Ziel verknüpft, wie der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, mitteilt:

Die zusätzlichen Mauteinnahmen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bis 2027 sollen künftig entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsausschuss ganz überwiegend in die Schiene investiert werden.“

Das Klimaschutzprogramm sieht dabei für den Schienengüterverkehr vor, bis 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent zu erreichen. Davon „profitiert auch die Straße, die bei einer Verlagerung von Verkehren entlastet wird“, so der Verkehrsminister weiter.

Förderrichtlinie KsNI setzt positiven Anreiz für Verkehrswende im Nutzfahrzeugbereich

Im Gegensatz zum negativen Anreiz der CO2-Differenzierung, von der emissionsfreie Lkw befreit sind, setzt die Bundesregierung aber auch positive Anreize für die Verkehrswende im Bereich Nutzfahrzeuge: Insbesondere die Förderrichtlinie „Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (KsNI) des BMDV, die noch 2023 in die dritte Runde gehen wird, ist hier zu nennen. Über sie werden für die Anschaffung vollelektrischer Nutzfahrzeuge der Klassen N1-N3 80 % der Investitionsmehrkosten gegenüber vergleichbaren Nutzfahrzeugen mit Dieselantrieb (Euro VI) gefördert. Gleichzeitig werden auch im Bereich Ladeinfrastruktur die Anschaffung von nicht-öffentlichen Normal- und Schnellladepunkten, die in einem zweckdienlichen Verhältnis zu den geförderten Fahrzeugen stehen, mit 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – also etwa Anschaffungs-, Installations- und Netzanschlusskosten – unterstützt. Auch Machbarkeitsstudien für die Umsetzung von Elektromobilitätsprojekten fördert das Ministerium mit 50 % der Gesamtkosten. Die sich daraus ergebende Fördersumme darf pro Antragsteller und Jahr die Summe von maximal 25 Mio. Euro nicht übersteigen. Voraussetzung ist natürlich die erfolgreiche Einreichung eines Antrags, der bewilligt wird.
Der Antragsservice der M3E Group weist nach den ersten zwei KsNI-Aufrufen eine Erfolgsquote von 97 % bei den Antragstellungen vor und konnte so bereits die Bewilligung von 45 Mio. Euro an KsNI-Fördermitteln für seine Kunden erreichen.

Verlassen auch Sie sich auf unseren Top Service und verwandeln Sie den negativen Anreiz der CO2-Differenzierung für sich in einen doppelten Vorteil: Elektrifizieren Sie Ihre Nutzfahrzeuge mit der KsNI-Förderung und profitieren Sie bis 2025 von der Mautfreiheit und danach von geringerer Maut!

Der komplette Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 kann hier eingesehen werden.
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