Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden gilt als einer der zentralen Hebel für die weitere Verbreitung der Elektromobilität in Deutschland. Während öffentlich zugängliche Ladepunkte in den vergangenen Jahren stark gewachsen sind, besteht insbesondere in Mehrparteienhäusern weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Die Bundesregierung plant daher ein neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, Investitionshemmnisse für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Bestandshalter zu reduzieren und den Aufbau von Ladepunkten im Wohnumfeld zu beschleunigen. Ein entsprechender Entwurf wurde Ende 2025 im Kabinett beschlossen. Details zur Förderung sollen Ende März 2026 veröffentlicht werden.
→ Tipp: Mit dem individualisierbaren M3E Fördermittel-Alert verpassen Sie keine relevante Förderung mehr und erfahren sofort von neuen Programmen. Der geplante Förderansatz ist Teil der strategischen Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und adressiert insbesondere die infrastrukturellen Voraussetzungen für das Laden von Elektrofahrzeugen im privaten Wohnumfeld.
Bedeutung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern
Das Laden zu Hause gilt als der wichtigste Anwendungsfall für die Nutzung von Elektrofahrzeugen. Gleichzeitig lebt ein Großteil der Bevölkerung in Mehrparteienhäusern.
Studien zufolge befinden sich rund 70 Prozent der Wohnungen in Deutschland in Mehrfamilienhäusern. Dennoch verfügen bislang nur etwa 51 Prozent der E-Auto-Nutzenden in solchen Gebäuden über eine Lademöglichkeit in erreichbarer Nähe. Viele Nutzer wünschen sich einen Ladepunkt in weniger als 100 Metern Entfernung zur Wohnung.
Damit wird deutlich: Ohne Ladeinfrastruktur in Wohnquartieren bleibt ein erheblicher Teil der potenziellen Nutzergruppen von der Elektromobilität ausgeschlossen.
Hier setzt das neue Förderprogramm der Bundesregierung an. Es soll Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften dabei unterstützen, die notwendige elektrische Infrastruktur für Ladepunkte aufzubauen.
Geplante Förderung: Fokus auf Gebäudeinfrastruktur
Nach aktuellen Informationen soll sich die Förderung insbesondere auf vorbereitende Infrastrukturmaßnahmen konzentrieren. Dazu gehören vor allem Maßnahmen innerhalb der Gebäudeinstallation.
Im Fokus stehen unter anderem:
• Vorverkabelung von Stellplätzen
• Anpassung und Verstärkung von Hausanschlüssen
• Ertüchtigung der elektrischen Gebäudeinfrastruktur
• Vorbereitung für die Installation von Wallboxen
Diese Maßnahmen sind häufig der kostenintensivste Teil beim Aufbau von Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden. Gerade ältere Gebäude sind oft nicht für die zusätzliche Stromlast mehrerer Ladepunkte ausgelegt.
Die Förderung soll deshalb gezielt jene Investitionen unterstützen, die eine skalierbare Ladeinfrastruktur ermöglichen und zukünftige Erweiterungen erleichtern.
Herausforderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Besondere Herausforderungen bestehen bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Anders als bei Alleineigentümern müssen Investitionen in gemeinschaftliche Infrastruktur häufig durch formelle Beschlüsse innerhalb der Eigentümergemeinschaft legitimiert werden.
Zwar haben einzelne Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation einer privaten Ladestation. Die Gemeinschaft kann jedoch festlegen, wie und unter welchen Bedingungen diese umgesetzt wird. In der Praxis erfolgt eine entsprechende Entscheidung meist im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung.
Diese Entscheidungsprozesse können mehrere Monate in Anspruch nehmen und stellen eine organisatorische Hürde dar. Insbesondere Fördermodelle nach dem sogenannten Windhundprinzip, bei denen Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden, könnten WEG benachteiligen, da deren interne Entscheidungsprozesse deutlich länger dauern.
Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) sieht daher Anpassungsbedarf bei den Förderbedingungen. Aus Sicht des Verbands sollten Wohnungseigentümergemeinschaften gleichwertigen Zugang zu Fördermitteln erhalten wie Alleineigentümer von Immobilien.
Als mögliche Lösungen werden unter anderem diskutiert:
• längere Antragsfristen
• separate Förderkontingente für WEG
• vereinfachte Antragsverfahren
Immobilienwirtschaft begrüßt die geplante Fördermaßnahme
Auch aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist die Ladeinfrastruktur-Förderung für Mehrfamilienhäuser ein zentraler Baustein für den Ausbau der Elektromobilität im Gebäudebestand. Besonders relevant ist aus Sicht der Branche, dass künftig nicht mehr ausschließlich die Anzahl der Ladepunkte, sondern auch die bereitgestellte Ladeleistung berücksichtigt werden soll. Dies schafft zusätzliche Flexibilität bei der Planung von Ladeinfrastruktur in Wohnquartieren.
Darüber hinaus wird in der Branche verstärkt über gebündelte Lösungen diskutiert, bei denen Ladeinfrastruktur für mehrere Gebäude gemeinsam geplant und betrieben wird. Solche sogenannten Pooling-Modelle könnten Investitionskosten reduzieren und die Auslastung der Infrastruktur verbessern.
Regulatorischer Rahmen: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Die rechtlichen Grundlagen für den Einbau von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden sind bereits heute weitgehend geregelt. Zu den zentralen Rechtsrahmen zählen:
• das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das die infrastrukturellen Anforderungen an Gebäude beschreibt. • das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das den Rechtsanspruch von Wohnungseigentümern auf Ladeinfrastruktur regelt.
Die überarbeitete Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ihre nationalen Bauvorschriften bis Mai 2026 entsprechend anzupassen. Ziel ist es, dass Neubauten sowie umfassend modernisierte Gebäude künftig systematisch für den späteren Betrieb von Ladeinfrastruktur vorbereitet werden. In Deutschland wird diese europäische Vorgabe insbesondere über eine Weiterentwicklung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) umgesetzt, das voraussichtlich strengere Anforderungen an Leitungs- und Ladeinfrastruktur in Gebäuden enthalten wird.
Nach den aktuellen Vorgaben des GEIG gilt: Bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss zumindest eine Leitungsinfrastruktur (z. B. Leerrohre oder Vorverkabelung) für jeden Stellplatz vorbereitet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ladepunkte später mit vergleichsweise geringem Aufwand nachgerüstet werden können.
Auch bei größeren Renovierungen von Gebäuden mit zugehörigen Stellplätzen greifen entsprechende Anforderungen, sofern Arbeiten an der elektrischen Infrastruktur oder den Stellplätzen durchgeführt werden. Ziel des Gesetzgebers ist es, frühzeitig die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur zu schaffen und kostspielige Nachrüstungen im Gebäudebestand zu vermeiden.
Wirtschaftliche Vorteile für Eigentümer
Investitionen in Ladeinfrastruktur können für Immobilieneigentümer mehrere strategische Vorteile bieten.
Zu den wichtigsten Effekten zählen:
• Wertsteigerung der Immobilie durch zukunftsfähige Infrastruktur
• höhere Attraktivität für Mieter und Käufer
• bessere Wettbewerbsfähigkeit im Immobilienmarkt
• Skaleneffekte durch gemeinschaftliche Investitionen
Gerade bei gemeinschaftlichen Projekten können Installationskosten auf mehrere Eigentümer verteilt werden, was langfristig zu deutlichen Kostenvorteilen führen kann.
Zudem gewinnen solche Investitionen angesichts regulatorischer Entwicklungen zunehmend an Bedeutung.
Private Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend machen. Vermieter und Eigentümer können Anschaffungs- und Installationskosten abschreiben, die typische Nutzungsdauer von Wallboxen liegt bei sechs bis zehn Jahren.
Was Eigentümer und Unternehmen jetzt vorbereiten sollten und wie M3E unterstützen kann
Für Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Verwalter bedeuten die aktuellen Änderungen vor allem eines: Ladeinfrastruktur wird zunehmend zu einem strategischen Bestandteil moderner Immobilienentwicklung. Wer frühzeitig technische, organisatorische und regulatorische Aspekte berücksichtigt, kann zukünftige Fördermöglichkeiten besser nutzen und Investitionen langfristig absichern.
Auch wenn die konkreten Bedingungen des Förderprogramms für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern erst mit Veröffentlichung der Richtlinie feststehen werden, deutet sich bereits an, welche strategischen Fragen für Eigentümer, Immobilienunternehmen und Flottenbetreiber relevant werden. Der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern erfordert in der Regel langfristige Planungen, insbesondere bei Bestandsgebäuden.
Insbesondere die technische Planung stellt häufig die größte Herausforderung dar, weshalb eine fundierte, individuelle Beratung stets Ausgangspunkt jeglicher Infrastrukturarbeiten sein sollte. Ein grundlegendes Verständnis für Netzanschlüsse, Lastmanagement und Skalierbarkeit ist nicht nur entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung, die regelkonforme Konzeption entscheidet auch über die Förderfähigkeit des Projekts.
Vor diesem Hintergrund sollten zentrale Grundlagen bereits frühzeitig geprüft werden:
- Technische Ausgangssituation und elektrische Infrastruktur der Gebäude analysieren
- Skalierbare Infrastruktur statt Einzelinstallationen planen
- Entscheidungsprozesse in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) frühzeitig vorbereiten
- Quartierslösungen und Kooperationen prüfen
- Förder- und regulatorische Entwicklungen beobachten
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