Das Land Nordrhein-Westfalen baut seine Unterstützung für klimafreundliche Mobilität weiter aus und hat das Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ erweitert und aktualisiert. In diesem Jahr stehen 14 Millionen Euro zur Verfügung, um den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur gezielt voranzutreiben. Neben der Förderung von elektrisch betriebenen Kleinst- und Kleinwagen profitieren auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Anschaffung von Schnellladepunkten für E-LKW und öffentliche Ladesäulen von verbesserten Konditionen. Die zentrale Voraussetzung aller Förderungen im Rahmen des “progres.nrw”-Programms ist natürlich, dass das jeweils geplante Vorhaben innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.
Erweiterungen im Förderprogramm
Förderung von elektrisch betriebenen Kleinst- und Kleinwagen
Ambulante soziale Dienste, Carsharing-Anbieter und Kommunen erhalten bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität attraktiver zu gestalten. Diese Förderung gilt für den Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen der Klasse M1 (Minis und Kleinwagen).
Neue Förderung für Kommunen
Fahrzeugförderungen
- Leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen): 20 % Förderung bis max. 8.000 Euro pro Fahrzeug (nicht-wirtschaftlicher Gebrauch)
- Schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5 Tonnen): 50 % Förderung bis max. 200.000 Euro pro Fahrzeug (nicht-wirtschaftlicher Gebrauch)
Ladeinfrastruktur-Standortkonzepte (LIS) für Kommunen
Kommunen können eine Förderung für Ladeinfrastruktur-Standortkonzepte (LIS) beantragen, um den strategischen Ausbau öffentlicher Ladepunkte gezielt zu planen. Gefördert wird die Beratung durch externe Fachleute, die folgende Aspekte untersuchen:
- Bedarfsermittlung und Analyse von Standortpotenzialen
- Identifizierung geeigneter kommunaler und privater Flächen
- Netzanbindung, Integration erneuerbarer Energien
- Erreichbarkeit, Platzbedarf und juristische Rahmenbedingungen
Förderhöhe für LIS-Konzepte:
- Kommunen: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 90.000 Euro
Umsetzungskonzepte für Elektromobilität
Neben Standortkonzepten werden auch Umsetzungskonzepte für Elektromobilität gefördert. Diese ermöglichen Unternehmen, Kommunen und weiteren Akteuren eine strukturierte Planung für die Elektrifizierung von Flotten und Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind Konzepte, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Beschaffung von mindestens fünf Elektrofahrzeugen (batterieelektrisch oder brennstoffzellenbasiert) der Fahrzeugklassen M1 und N1
- Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten (mind. 50 kW pro Punkt) an einem Standort
- Anschaffung eines rein elektrischen Nutzfahrzeugs (N2/N3), Busses (M3) oder Sonderfahrzeugs
Förderhöhe für Umsetzungskonzepte:
- Unternehmen & private Akteure: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 50.000 Euro
- Kommunen: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 90.000 Euro
Erweiterte Förderung für Carsharing-Flotten
- 5.000 Euro pro Fahrzeug für stationsbasierte Carsharing-Dienste
- Förderung für Ladepunkte: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (bei großen Unternehmen 20 %) bis 5.000 Euro je Ladepunkt
Aktualisierte Fördermaßnahmen für Ladeinfrastruktur
Ein zentraler Bestandteil des Programms ist die Förderung neuer Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern, an Arbeitsplätzen und in Kommunen. Darüber hinaus erhalten auch Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur und soziale Dienste finanzielle Unterstützung. Besonders profitieren Unternehmen, die auf E-Lkw setzen, denn hier wurde der maximale Zuschuss für Schnellladepunkte deutlich erhöht.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die flexiblere Nutzung der Schnellladeinfrastruktur. Laut der neuen Förderbedingungen haben benachbarte Unternehmen nun die Möglichkeit, Ladepunkte gemeinsam zu nutzen, um die Auslastung zu verbessern und die Kosten zu senken.
Hier sind die aktuellen Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur:
Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser
- 40 % Förderung (20 % bei großen Unternehmen)
- Max. 1.500 Euro pro Ladepunkt
- Netzanschlussförderung: 20 % der Kosten bis max. 10.000 Euro
Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
- 40 % Förderung (20 % bei großen Unternehmen)
- Max. 1.500 Euro pro Ladepunkt
Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw
- 40 % Förderung (20 % bei großen Unternehmen)
- Max. 50.000 Euro pro Ladepunkt
- Erweiterte Nutzung möglich: Benachbarte Unternehmen können Ladepunkte gemeinsam nutzen
Öffentliche Ladeinfrastruktur
- 20 % Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Max. 1.500 Euro pro Ladepunkt
Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste
- Max. 1.500 Euro pro Ladepunkt
Ladeinfrastruktur für Kommunen
- Normalladepunkte: Max. 1.500 Euro pro Ladepunkt
- Schnellladepunkte: Max. 150 Euro je Kilowatt Ladeleistung
M3E: Ihr Sparringspartner für Elektromobilitätsprojekte
Die Vielzahl an Informationen zeigt, dass die Umstellung auf emissionsarme Mobilität mit Fördermitteln viele Vorteile bietet, aber auch komplex und für Laien oft schwer zu überblicken ist. Deshalb unterstützt M3E Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune dabei, Fördermittel gezielt in Ihr Elektrifizierungsprojekt einzubinden – von der Strategie bis zur Umsetzung.
Unser Antragsservice übernimmt für Unternehmen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen die komplette Antragstellung – schnell, unkompliziert und effizient. Doch damit nicht genug: Als ganzheitliches Beratungsunternehmen erstellen wir auch die geförderten LIS- und Umsetzungskonzepte, damit Ihr Projekt von Anfang an optimal geplant ist.
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