GEIG & EPBD-Novelle:
Ladeinfrastruktur an Gebäuden

Praxisorientierter Ratgeber für Immobilieneigentümer, Unternehmen und Kommunen in Deutschland

GEIG & EPBD-Novelle:
Ladeinfrastruktur an Gebäuden

Die Pflichten zur Ladeinfrastruktur an Gebäuden wachsen – und das schneller, als viele erwarten. Mit der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275), die am 28. Mai 2024 in Kraft getreten ist, hat der europäische Gesetzgeber die Anforderungen deutlich verschärft. Deutschland setzt diese Vorgaben durch eine Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) um. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen; der Bundesrat ließ es am selben Tag ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren. Die neuen GEIG-Vorgaben treten nach dem beschlossenen Gesetz am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Immobilienverwalter, Unternehmen mit eigenen Liegenschaften und Kommunen als Gebäudeeigentümer bedeutet das: Jetzt handeln! Wer frühzeitig plant, kann Investitionen bündeln, verfügbare Fördermittel optimal ausschöpfen und kostspielige Nachrüstungen vermeiden.

Unser aktualisiertes Whitepaper „Ladeinfrastruktur an Gebäuden“ – Version 2, Juli 2026 berücksichtigt den vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzesstand. Es liefert eine vollständige und praxisnahe Übersicht – vom europäischen Rechtsrahmen über die aktuellen und künftig geltenden nationalen Anforderungen bis hin zu konkreten Einzelfragen aus der Unternehmens- und Immobilienpraxis.

Erscheinungsdatum:
Mai 2026 – Version 1
Juli 2026 – aktualisierte Version 2

Zielgruppen:
Immobilieneigentümer und -verwalter, Projektentwickler, Unternehmen mit eigenen Liegenschaften sowie Kommunen als Gebäudeeigentümer.

Inhalte:

→ Welche Anforderungen das GEIG aktuell stellt – und welche neuen Pflichten für Wohn- und Nichtwohngebäude mit der beschlossenen Novelle hinzukommen

→ Was Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte konkret bedeuten – und welche Ausbaustufe für das jeweilige Gebäude sinnvoll ist

→ Welche Vorgaben für Neubauten, größere Renovierungen und bestehende Nichtwohngebäude gelten und welche Übergangs- und Stichtagsregelungen zu beachten sind

→ Welche Förderprogramme verfügbar sind – einschließlich der neuen Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“ mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich; die Fristen enden grundsätzlich am 10. November 2026 beziehungsweise für Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand am 15. Oktober 2026.

→ Praxisnahe Checkliste und FAQ: Reichen mobile Ladestationen aus? Welche Anforderungen gelten für öffentlich zugängliche Stellplätze? Ist eine standortübergreifende Erfüllung der Pflichten möglich?

Sprache:
Deutsch

Das erwartet Sie im Whitepaper:

GEIG Status quo klar erklärt: Welche Pflichten galten bisher für Neubauten, größere Renovierungen und Bestandsgebäude? Erläuterung der Anforderungen gemäß Paragraphen 6–10 GEIG, gegliedert nach Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Bestandsliegenschaften.

GEIG-Novelle 2026: Alle Neuerungen auf einen Blick. Die Richtlinie (EU) 2024/1275 wurde in nationales Recht überführt und verschärft die Quoten für Vorverkabelung und Ladepunkte erheblich. Neue Schwellenwerte, Definitionen und Fristen (u. a. ab 1.1.2027 und bis 1.1.2033), eine Sonderregel für Büro- und Verwaltungsgebäude sowie die neue Erfüllungsoption über die Ladeleistung bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen (1,1 bzw. 2,2 kW je Stellplatz) – inkl. zwei übersichtlicher Vergleichstabellen (Status quo vs. neue Anforderungen).

Wirtschaftliche Bewertung und Entscheidungshilfe: Leitungsinfrastruktur oder direkte Ladepunktinstallation? Kostenstruktur-Analyse (Tiefbau, Elektro, Netzanschluss) und konkrete Einsparhebel – Lastmanagement, Bündelung, Vorinstallation bei Sanierungen (bis zu 50 % Ersparnis).

Betriebsmodelle im Vergleich: Eigenbetrieb, CPO-Modell, Mischmodell oder Mieterstrom – übersichtliche Gegenüberstellung nach Aufwand, Erlösen und Skalierbarkeit.

Förderprogramme (Stand Juli 2026): Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“ (500 Mio. Euro), KfW-Kredit „Nachhaltige Mobilität“ 268/269, Länderprogramme (NRW, Bayern und weitere).

Praxisnahe GEIG-Checkliste: Grundlagen klären, technische Begriffe, Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Bestandsgebäude, öffentliche Gebäude, Planung & Umsetzung, Ausnahmen & Sonderregelungen, strategische Empfehlungen.

FAQ zu Rechtsfragen: Sanktionsmechanismen (Bußgelder bis 10.000 Euro), mobile Ladestationen als Erfüllungsalternative, Pooling über mehrere Standorte (Ergebnis: grundsätzlich nicht vorgesehen, Ausnahme Quartiersregelung § 12).

Jetzt kostenlosen GEIG-Ratgeber herunterladen

1

Verstehen Sie alle aktuellen und kommenden GEIG-Pflichten – klar gegliedert nach Gebäudstyp und Maßnahme

2

Nutzen Sie Förderprogramme optimal: bis zu 70 % Bundesförderung, KfW-Kredit und Länderprogramme

3

Planen Sie frühzeitig: wer bei Sanierungen vorinstalliert, spart bis zu 50 % der späteren Nachrüstungskosten und erhalten Sie eine erste rechtliche Orientierung: Antworten zu Sanktionen, mobilen Ladestationen und Pooling

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