Strategie zum schnelleren Ausbau von Ladepunkten durch „Masterplan Ladeinfrastruktur“

Die Strategie für den schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur nimmt im zweiten Teil des „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung konkrete Form an. Vertreten durch den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, und den Leiter der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, Johannes Pallasch, hat die Bundesregierung nun den Nachfolger des gleichnamigen Masterplans von 2019 vorgestellt.

Vor allem die Nutzerfreundlichkeit soll im Vordergrund

Das umfangreiche Maßnahmenpaket hat das Hauptziel, für einen in den nächsten Jahren beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und nicht zuletzt Unternehmen zu regeln. Mit den aufgelisteten Maßnahmen schafft der Masterplan, so Bundesverkehrsminister Wissing auf der Pressekonferenz, „die Grundlage für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Pkw- und Lkw-Ladeinfrastruktur“, die vonnöten ist, um das von der Bundesregierung bis 2030 gesetzte Ziel der Treibhausgasemissionen-Reduktion im Verkehrssektor um 48 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen. Wie man dem Dokument entnehmen kann, beginnt für die Elektromobilität mit bereits 1,6 Millionen in Deutschland zugelassenen E-Pkw „die Phase eines breiten und dynamischen Markthochlaufs“ (vgl. S. 4-5). Dabei soll der im Masterplan festgesetzte beschleunigte Ausbau der Ladeinfrastruktur genau diese Dynamik absichern und verstärken: Durch vorgreifendes Bereitstellen der Infrastruktur werden weitere Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität geschaffen. Ein weiterer Fokus muss und wird hier in kommender Zeit vermehrt auf der Transformation bei schweren Nutzfahrzeugen liegen, die das wachsendeTransportaufkommen in einen elektrischen Lieferverkehr umwandeln sollen.

Die wichtigsten Weichenstellungen:

  • Die Integration von Ladeinfrastruktur ins Stromsystem und die Abstimmung der beiden aufeinander. Dies umfasst zum Beispiel einheitliche Netzkarten und die Berücksichtigung von Elektromobilität bei der Netzplanung.
  • Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung verbessern, so zum Beispiel den Belagerungszustand von Ladepunkten in Echtzeit verfolgen.
  • Kommunen sollen mehr in den Aufbauprozess eingebunden werden, denn sie verfügen über das nötige Wissen zu den lokalen und baulichen Gegebenheiten. Des Weiteren soll es auch ein Unterstützungspaket für Kommunen geben sowie diverse Informations- und Managementtools, die Kommunen nutzen können.
  • Mehr Flächen für Ladepunkte sollen verfügbar gemacht werden. Hierfür sollen eigene Flächen des Bundes bereit gestellt werden sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur an Behördenparkplätzen und Verkehrsknotenpunkten (zum Beispiel an Bahnhöfen, Flughäfen, Mobilitätsstationen und ZOBs) und Autobahnen vorangetrieben werden.
  • Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw: Der Lieferverkehr für nah und fern soll weiter elektrifiziert werden. Dafür wird die passende Ladeinfrastruktur benötigt.
  • Vor allem für Unternehmen, die auf Elektromobilität umsteigen möchten, sollen Hindernisse bei den Planungs- und Genehmigungsprozessen beseitigt und rechtliche Grundlagen im Bau- und Emissionsschutz anpasst werden.

Es bleibt abzuwarten, wie und wie schnell diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden können, damit das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel von einer Millionen öffentlichen Ladepunkten bis 2030 erreicht wird.

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