AFIF – EU-Förderung für Nutzfahrzeug-Ladeinfrastruktur entlang des TEN-V-Netzes
Das Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) fördert den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit bis zu 70 % Kofinanzierung. M3E übernimmt die komplette Antragstellung für Sie.
AFIF – Alternative Fuels Infrastructure Facility
Das EU-Förderprogramm AFIF (Alternative Fuels Infrastructure Facility) fördert den europaweit flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur für den nachhaltigen Güterverkehr entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). In seiner zweiten Phase (2024–2026) steht eine Milliarde Euro bereit, um die Ziele der AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) umzusetzen.
M3E übernimmt für Sie im Bereich Straßenverkehr die gesamte AFIF-Antragsabwicklung. Als ausgewiesene Fördermittelexpert:innen im Straßenverkehrsbereich haben wir für unsere Kund:innen bereits bei vielen großen und kleinen Förderprogrammen eine Fördersumme im insgesamt dreistelligen Millionenbereich generieren können.
Geförderte ProjekteWelche Projekte werden gefördert?
Hochleistungs-Ladestationen
Errichtung von Ladestationen mit hoher Leistung für schwere Nutzfahrzeuge entlang des TEN-V-Netzes
Wasserstofftankstellen
Errichtung von H₂-Tankstellen für Brennstoffzellenfahrzeuge im Güterverkehr
Megawatt-Ladestationen
MCS-Ladepunkte (Megawatt Charging System) speziell für schwere Nutzfahrzeuge
Anforderungen im Überblick
| Anforderung | Detail |
|---|---|
| Kofinanzierungsstruktur | 10 % der förderfähigen Projektkosten müssen von einem Durchführungspartner (2/3 des Budgets) oder einer öffentlichen/privaten Finanzinstitution in der EU (1/3 des Budgets) finanziert werden |
| Finanzierungsgenehmigung | Erteilte Finanzierungsgenehmigung des Durchführungspartners oder der Finanzinstitution ist Pflichtvoraussetzung |
| Mindestförderbetrag (Festbetrag) | Min. 2 Mio. € beantragter Zuschuss |
| Mindestförderbetrag (Kofinanzierung) | Min. 1 Mio. € beantragter Zuschuss |
| Projektlaufzeit | Fertigstellung innerhalb von 39 Monaten nach dem Stichtag des Antrags |
| Standort | Entlang des transeuropäischen Kernnetz-Korridors (TEN-V) |
Wie hoch sind die Fördersummen?
Festbetragsförderung
Je nach Art und Leistungsklasse des Ladepunkts – umsetzungsbereit, ohne aufwendige Kostennachweise
- Einfachere Antragstellung
- Festbetrag je Ladepunkttyp
- Min. beantragter Zuschuss: 2 Mio. €
Kofinanzierungsförderung
Für größere Projekte – höherer Fördersatz, aber aufwendigerer Nachweis der Projektkosten
- Höherer potenzieller Förderbetrag
- Kofinanzierungspartner erforderlich
- Min. beantragter Zuschuss: 1 Mio. €
Drei Stichtage – nur noch einer offen
Anträge können für diesen Aufruf an drei verschiedenen Stichtagen eingereicht werden. Die erste und zweite Frist sind abgelaufen – die letzte Chance ist der 4. März 2026.
Eingereichte Projekte wurden bereits geprüft
Eingereichte Projekte wurden bereits geprüft
Letzte Einreichungsfrist – jetzt Projekt vorbereiten
Jetzt handelnUnser Service – Ihre Vorteile
Als ausgewiesene Fördermittelexpert:innen im Straßenverkehrsbereich haben wir für unsere Kund:innen bereits Fördersummen im dreistelligen Millionenbereich generiert – mit einer sehr hohen Erfolgsquote insbesondere im Nutzfahrzeugbereich.
Komplette Antragsabwicklung
Von der ersten Projektprüfung über die Zusammenstellung der Unterlagen bis zur fristgerechten Einreichung – M3E übernimmt den gesamten AFIF-Antragsprozess für Sie.
Nachgewiesene Expertise im Nutzfahrzeugbereich
Wir kennen die Anforderungen des Programms genau und wissen, welche Projekte förderfähig sind und wie sie optimal positioniert werden müssen.
Dreistelliger Millionenbereich generiert
Unsere Kund:innen profitieren von unserer Erfolgsbilanz bei EU-Förderprogrammen – wir kennen die Fallstricke und vermeiden sie aktiv.
Hohe Erfolgsquote
Insbesondere bei EU-Programmen mit komplexen Kofinanzierungsanforderungen ist professionelle Begleitung entscheidend – M3E liefert nachweislich Ergebnisse.
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Profitieren auch Sie von unserer Expertise! Kontaktieren Sie uns noch heute – wir prüfen gemeinsam Ihre Projektidee und zeigen Ihnen, wie wir die Antragstellung für Sie übernehmen.
Jetzt Beratungstermin buchen →FAQ: AFIF Förderprogramm
Die wichtigsten Fragen zu AFIF – direkt beantwortet.
AFIF steht für Alternative Fuels Infrastructure Facility und ist ein EU-Förderprogramm der Europäischen Kommission. Es dient der Umsetzung der AFIR-Verordnung und fördert den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Phase 2 (2024–2026) umfasst ein Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro.
M3E übernimmt die Antragstellung im Bereich Straßenverkehr. Gefördert werden die Errichtung von Hochleistungs-Ladestationen, Wasserstofftankstellen sowie Megawatt-Ladestationen (MCS) für schwere Nutzfahrzeuge.
10 % der förderfähigen Projektkosten müssen durch einen Kofinanzierungspartner gedeckt werden: 2/3 des Budgets durch einen Durchführungspartner, 1/3 durch eine öffentliche oder private Finanzinstitution innerhalb der EU. Eine erteilte Finanzierungsgenehmigung ist Pflichtvoraussetzung für die Antragstellung. M3E berät Sie bei der Identifikation geeigneter Kofinanzierungspartner.
Bei der Festbetragsförderung erhalten Sie einen fixen Betrag von 20.000–60.000 € pro Ladepunkt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Das Verfahren ist einfacher, aber der Mindestzuschuss beträgt 2 Mio. €. Bei der Kofinanzierungsförderung werden 30–70 % der förderfähigen Projektkosten erstattet, der Nachweis ist aufwendiger, aber der Mindestbetrag liegt bei nur 1 Mio. €.
Für den aktuellen AFIF-Aufruf ist der 4. März 2026 die dritte und letzte Einreichungsfrist. Die ersten beiden Fristen (September 2024 und Juni 2025) sind bereits abgelaufen. Ob es weitere AFIF-Aufrufe geben wird, hängt von der EU-Kommission ab. M3E beobachtet die Programmentwicklung kontinuierlich und informiert Sie über neue Möglichkeiten.
Umfassende Beratung für nachhaltige Mobilität
AFIF ist ein Baustein. M3E begleitet Sie auf dem gesamten Weg zur emissionsfreien Flotte.
Bundesförderung Elektrobus
Bis zu 70 % Zuschuss für Elektro- und Wasserstoffbusse – Skizzenfrist 21. Juli 2026.
Laden im Mehrparteienhaus
Bundesförderung für private Ladeinfrastruktur – bis zu 2.000 € pro Stellplatz.
Flottenelektrifizierung
Ganzheitliche Elektrifizierungskonzepte: Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Wirtschaftlichkeit.
Fördermittel-Alert
Kein Förderprogramm mehr verpassen – individueller Alert für alle Förderebenen.
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