M3E Team

16. Okt. 2025 · 5 min read

Bundesregierung verlängert Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035

Getty Images (bearbeitet)

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2035 zu verlängern. Der Kabinettsbeschluss zum Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes soll gezielte Anreize schaffen, um den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im privaten wie im gewerblichen Bereich weiter zu beschleunigen.

Wichtige Eckpunkte der Neuregelung

  • Steuerbefreiung bis 2035: Reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder umgerüstet werden, bleiben bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit – längstens jedoch bis 2035.
  • Zielgruppe: Gilt für Privatpersonen, Unternehmen und kommunale Flotten gleichermaßen.
  • Zielrichtung: Förderung der E-Mobilität als Schlüsseltechnologie für eine klimaneutrale Verkehrswende und Sicherung des Automobilstandorts Deutschland.
Die Maßnahme setzt die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und ergänzt weitere steuerliche Vorteile, die Unternehmen und Flottenbetreiber beim Umstieg unterstützen.

Andere steuerliche Anreize für Unternehmen und Flotten

Für gewerbliche Nutzer und Flottenverantwortliche ist die Neuregelung ein klarer Vorteil. Neben der verlängerten Steuerbefreiung profitieren Investoren von zwei weiteren Maßnahmen: zum einen einer degressiven Abschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr. Zum anderen von einem Anstieg der Bemessungsgrenze beim Bruttolistenpreis für E-Fahrzeuge von 70.000 auf 100.000 Euro – beides deutliche Anreize für den Einsatz elektrischer Nutzfahrzeuge und Dienstwagen in Fuhrparks.
Denn die steuerlichen Hebel senken die Einstiegshürde für Unternehmen und schaffen langfristige Planungssicherheit bei der Elektrifizierung von Fahrzeugflotten.

Entlastung für Bürger:innen und Wirtschaft

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die verlängerte Steuerbefreiung bis 2030 zu einer Entlastung von bis zu 380 Millionen Euro jährlich führt. Bereits 2026 sollen Fahrzeughalter von Steuervorteilen im Umfang von rund 50 Millionen Euro profitieren.
Damit werden nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen mit wachsendem E-Fuhrpark gezielt unterstützt – ein entscheidender Schritt, um mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen und die Ladeinfrastruktur besser auszulasten.

Klarer Kurs: Elektromobilität als Zukunftstechnologie

Mit der Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035 bekräftigt die Bundesregierung ihren Kurs, den Übergang zu klimaneutraler Mobilität aktiv zu gestalten. Die Entscheidung kommt in einer Phase, in der innerhalb der Bundesregierung erneut über die Ausgestaltung des geplanten Verbrenner-Aus ab 2035 diskutiert wird. Mehrere Kabinettsmitglieder hatten zuletzt betont, dass technologische Offenheit – etwa durch synthetische Kraftstoffe oder Hybridkonzepte – auch über 2035 hinaus geprüft werden solle.
Trotz dieser Debatte bleibt die strategische Richtung klar: Elektromobilität gilt weiterhin als Schlüsseltechnologie für den Automobilstandort Deutschland. Mit der verlängerten Steuerbefreiung schafft die Bundesregierung Planungssicherheit für Verbraucher:innen, Industrie und Flottenbetreiber und stärkt gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilwirtschaft.

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Die Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 eröffnet Unternehmen, Kommunen und Flottenbetreibern neue wirtschaftliche Spielräume – doch steuerliche Vorteile entfalten ihren vollen Nutzen nur, wenn sie in eine tragfähige Elektrifizierungsstrategie eingebettet sind. Genau dafür entwickelt M3E die passenden Konzepte.
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