Förderprogramme für E-Mobilität
Nachfolgend haben wir eine Auswahl relevanter Förderprogramme noch einmal im Detail aufbereitet. Dabei beleuchten wir Fördersätze, Voraussetzungen, Fristen und die Frage, welche Unternehmen und Vorhaben antragsberechtigt sind. Jede Seite ordnet die jeweiligen Richtlinien ein und macht verständlich, worauf es in der Praxis tatsächlich ankommt.
Ihr Programm ist nicht dabei? Unsere Beratung deckt kommunale, Landes-, Bundes- und EU-Programme ab. Die Auswahl hier zeigt die Aufrufe, zu denen wir aktuell die meisten Anfragen erhalten.
Laden im Mehrparteienhaus
Bundesministerium für Verkehr
Antragsphase läuft bis 10.11.2026500 Millionen Euro für private Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden: bis zu 2.000 Euro je Stellplatz, bei Schnellladepunkten bis zu 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen und private Eigentümer ab drei Wohneinheiten. Pflichtbestandteil ist ein Ladeinfrastrukturkonzept — die häufigste Hürde im Antrag. Vergeben wird nach Windhundprinzip.
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Bundesministerium für Verkehr
Neuer Aufruf in Planung letzter Aufruf 07/2026Bis zu 70 Prozent Förderquote auf die Investitionsmehrausgaben für batterieelektrische und Wasserstoffbusse, maximal 12,5 Millionen Euro je Antragsteller. Das Verfahren ist wettbewerblich: Skizzen werden nach Klimawirkung und Fördermitteleffizienz priorisiert, erst danach folgt die Aufforderung zum Antrag. Der Aufruf 2026 ist abgeschlossen, das Programm läuft weiter: Ein Folgeaufruf ist in Planung. Wer Flottenanalyse und Einsatzkonzept vorbereitet hat, startet dann mit Vorsprung.
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Depotladen für E-Lkw
Bundesministerium für Verkehr
Neuer Aufruf in Planung letzter Aufruf 07/2026Eine Milliarde Euro für Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen schwerer Nutzfahrzeuge, vergeben über drei getrennte Aufrufe: für KMU, für Unternehmen aller Größen und für öffentlich zugängliche Standorte. Gefördert wurden bis zu 500 Euro je kW Ladeleistung, maximal fünf Millionen Euro je Antrag. Kritische Punkte in der Praxis sind Netzanschlusskosten und das Kumulierungsverbot. Eine Neuauflage des Programms ist in Vorbereitung — Standortbewertung und Netzanschluss lassen sich schon jetzt klären.
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AFIF
Europäische Kommission
Aufruf beendet 04.03.2026Die Alternative Fuels Infrastructure Facility fördert öffentliche Lade- und Wasserstoffinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes. In Phase 2 standen rund eine Milliarde Euro bereit, mit bis zu 70 Prozent Kofinanzierung oder wahlweise einem Festbetrag von 20.000 bis 60.000 Euro je Ladepunkt. Adressiert werden Betreiber und Projektträger mit korridorbezogenen Vorhaben.
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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 20 bis 30 Minuten, welche Programme für Sie infrage kommen und wie realistisch die Förderfähigkeit ist.