M3E Team

24. Feb. 2025 · 5 min read

Das Energieeffizienzgesetz: Wie Sie Ihren Fuhrpark fit für die neuen Vorgaben machen

Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III oder Richtlinie EU 2023/1791) um. Die Richtlinie fordert eine Reduzierung des Energieverbrauchs in der EU um mindestens 11,7 Prozent bis 2030.
Um diese Reduzierung zu erreichen, verpflichtet das EnEfG Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) dazu, bis spätestens 28. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem (EMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS einzuführen. Zudem müssen Maßnahmen zur Energieeinsparung identifiziert und deren Umsetzung durch unabhängige Prüfer:innen bestätigt werden.
Besonders Unternehmen mit großen Fahrzeugflotten sollten hier das Potenzial auf Energieeinsparung prüfen und den Energieverbrauch ihrer Flotte genau analysieren. Denn oft reicht bereits der Kraftstoffverbrauch von Lkw, Transportern oder Dienstwagen aus, um den Schwellenwert zu überschreiten – mit erheblichen Konsequenzen für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Ende 2024 (Drucksache 20/13325, Seite 3) rechnet man dabei mit 12.400 generell vom Gesetz betroffenen Unternehmen.

Der Fuhrpark als gesetzlichen Herausforderung

Viele Unternehmen denken bei der Berechnung ihres Energieverbrauchs primär an Produktionsanlagen oder Gebäude – doch auch Diesel und Benzin zählen. Vor allem größere Fuhrparks können schnell dazu führen, dass Unternehmen unter die neuen Regelungen des EnEfG fallen.
Da Diesel- und Benzinfahrzeuge bis zu viermal mehr Energie verbrauchen als Elektrofahrzeuge, spielt die Flottenzusammensetzung eine zentrale Rolle. Neben den direkten Kraftstoffkosten wirkt sich der hohe Energieverbrauch auch auf die Gesamtenergiebilanz des Unternehmens aus – und kann darüber entscheiden, ob es unter die gesetzlichen Anforderungen fällt.
Unternehmen, die den Schwellenwert überschreiten, müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten – unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

Elektrifizierung als Lösung – M3E unterstützt Unternehmen individuell

Die Umstellung auf Elektromobilität ist eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um den Anforderungen des EnEfG gerecht zu werden. Wer sich frühzeitig mit einer strategischen Elektrifizierung auseinandersetzt, kann nicht nur gesetzlichen Verpflichtungen vorbeugen, sondern auch langfristige Einsparungen und betriebliche Vorteile erzielen.
Denn Verbrennerflotten sind natürlich nicht nur aus Sicht des EnEfG problematisch: Auch andere regulatorische Maßnahmen, etwa strengere Emissionsvorgaben und drohende Fahrverbote in Umweltzonen, sowie steigende Kraftstoffpreise machen sie langfristig zu einem wirtschaftlichen Risiko.
Nun mag der Stichtag im Juli 2025 für viele noch Zukunftsmusik sein, doch die Umstellung einer Flotte benötigt Zeit. Neben der Anschaffung von E-Fahrzeugen müssen auch Ladeinfrastruktur, Betriebsabläufe und Kostenstrukturen berücksichtigt werden.
M3E unterstützt Unternehmen dabei mit maßgeschneiderten Machbarkeitsstudien und Elektrifizierungskonzepten, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte einbeziehen. Unser Mobilitätsspezialisten begleitet Sie auf dem Weg zu einer energieeffizienten Flotte – von der Analyse Ihrer aktuellen Fahrzeugnutzung bis zur Umsetzung einer individuellen Elektrifizierungsstrategie.
Da jedes Unternehmen, jeder Standort, jede Flotte und jede Unternehmensstrategie einzigartig ist, kommen Standardlösungen für uns nicht in Frage: Wir beraten und begleiten Sie individuell und exakt auf Ihre Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten.
Kontaktieren Sie unsere Spezialisten unter consulting@m3e-gmbh.com und elektrifizieren Sie mit uns: Wir kreieren optimale Lösungen. Für Ihre nachhaltige Mobilität!

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