Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge rückt zunehmend in den strategischen Fokus der Bundesregierung, während gleichzeitig die Akzeptanz von E-Lkw bei Branchenakteuren steigt. In den kommenden Wochen will das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine neue Förderrichtlinie für nicht öffentlich zugängliche Depotladeinfrastruktur für E-Lkw veröffentlichen. Der Start der Förderung wird im Frühjahr erwartet. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hatte eine entsprechende Initiative als Teil des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ bereits angekündigt, der im November 2025 der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Es soll sich um ein mehrjähriges Förderprogramm handeln, das in einzelne Förderaufrufe aufgeteilt wird, die insbesondere KMU adressieren.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die bereits bekannten Punkte. Einzelne Details befinden sich noch in Abstimmung.
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Im Unterschied zu früheren Förderansätzen soll sich das neue Programm ausschließlich auf den Aufbau nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen konzentrieren. Eine parallele Fahrzeugförderung ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.
Förderfähige Maßnahmen im Überblick
Förderfähig sollen unter anderem sein:
- Ladestationen mit mindestens 50 kW Leistung
- Netzanschlüsse und Netzanschluss-Ertüchtigungen
- Batteriespeicher
- Installations- und Tiefbaukosten
- Prüfleistungen durch Elektrofachkräfte
- Technische Ausstattung für Lastmanagementsysteme
Antragsberechtigt sind
- Logistikunternehmen mit eigener Flotte
- Speditionen
- Handelsunternehmen mit Anlieferung durch Drittfahrzeuge
Damit adressiert das BMV gezielt jene Akteure, die Elektrifizierung im Nah- und Regionalverkehr operativ umsetzen müssen und für die das Depotladen eine zentrale Rolle spielt.
AGVO oder Windhundverfahren: Welche Förderlogik ist geplant?
Aktuell diskutiert das Verkehrsministerium zwei unterschiedliche Förderansätze:
1. Wettbewerblicher Ansatz nach AGVO
Diskutiert wird ein wettbewerbliches Förderverfahren auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Diese ermöglicht es den Mitgliedstaaten, bestimmte staatliche Beihilfen ohne vorherige Einzelnotifizierung bei der EU-Kommission zu gewähren, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Unternehmen müssten im Antrag die geplante Ladeleistung sowie den beantragten Förderbetrag angeben. Als mögliches Zuschlagskriterium ist das Verhältnis der beantragten Förderung zur installierten Ladeleistung (Euro je Kilowatt) vorgesehen.
Vorrang erhielten damit Projekte, die mit möglichst geringem Fördermitteleinsatz eine hohe Ladeleistung realisieren. Ziel dieses Ansatzes ist ein effizienter Einsatz der verfügbaren Bundesmittel.
2. Pauschale Förderung im Windhundverfahren für KMU
Alternativ wird ein vereinfachtes Windhundverfahren diskutiert, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen könnte.
Ein Windhundverfahren bedeutet, dass Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden, solange die verfügbaren Mittel reichen.
Im Raum stehen zwei Varianten:
- Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung (maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren)
- AGVO-basierte Pauschalförderung je installiertem Kilowatt Ladeleistung
Nach derzeitigem Diskussionsstand könnten die Förderintensitäten bei bis zu 50 % für kleine und bis zu 40 % für mittlere Unternehmen liegen.
Dieses Modell würde KMU eine höhere Planungssicherheit bei geringeren administrativen Anforderungen bieten.
Einordnung in den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Das geplante Förderprogramm ist Bestandteil der strategischen Umsetzung des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“. Während Deutschland die Ausbauziele für öffentlich zugängliche Pkw-Ladeinfrastruktur gemäß europäischer AFIR-Verordnung bereits übererfüllt, befindet sich das Laden von E-Lkw noch in einer frühen Marktphase. Insbesondere für das Depotladen gelten hohe Anfangsinvestitionen – vor allem durch Netzanschluss-Ertüchtigungen – als zentrales Hemmnis. Hier setzt das neue Programm an: Es soll gezielt privates Kapital aktivieren, ohne marktgetriebene Investitionen zu verdrängen.
→ Tipp: Welche elektromobilitätsrelevanten Änderungen 2026 noch auf Unternehmen zukommen, lesen Sie hier. Gemeinsame Nutzung geförderter Ladeinfrastruktur
Ein weiterer Aspekt mit zunehmender Bedeutung ist die Mehrfachnutzung geförderter Ladeinfrastruktur.
Nach aktuellen Planungen soll die Nutzung nicht-öffentlicher, geförderter Ladepunkte durch mehrere Nutzer (z. B. Kundschaft, Lieferdienste oder Partnerunternehmen) künftig ausdrücklich zulässig sein.
Grundlage sind die europarechtlichen Vorgaben in Art. 36a Abs. 8 AGVO. Diese sollen im Rahmen der Überarbeitung klarer gefasst werden.
Betreiber von Depots und Betriebshöfen könnten dadurch:
- ihre Ladeinfrastruktur effizienter auslasten
- Investitionskosten besser verteilen
- eine breitere Versorgung von E-Lkw und E-Bussen sicherstellen
Strategische Bedeutung für Logistikunternehmen und KMU
Das geplante Förderprogramm signalisiert eine klare Prioritätenverschiebung:
- Weg von isolierten Einzelmaßnahmen
- Hin zu gezielten Infrastrukturinvestitionen mit Effizienzfokus
- Stärkere Berücksichtigung von KMU
- Konzentration auf Depot-Ladeinfrastruktur mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit
Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten
Für Logistikunternehmen, Handelsunternehmen und Flottenbetreiber bedeutet dies:
- Frühzeitige Netzanschluss- und Standortplanung gewinnt an Bedeutung.
- Investitionsentscheidungen sollten Förderlogiken bereits in der Konzeptionsphase berücksichtigen.
- Effizienzkennzahlen wie „kW pro Förder-Euro“ könnten strategisch entscheidend werden.
- Kombinationen mit Landesprogrammen müssen sorgfältig geprüft werden.
Da mehrere Förderaufrufe geplant sind, eröffnet sich ein mehrjähriger Investitionshorizont – vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltslage.
So unterstützt M3E
Die Förderung der Depotladeinfrastruktur für E-Lkw kommt in Kürze. Unternehmen sollten sich frühzeitig positionieren, um förderfähige Projekte zu konzipieren und optimal von der Richtlinie zu profitieren. Parallel existieren in mehreren Bundesländern Förderprogramme für Ladeinfrastruktur in Depots. Daraus entsteht eine komplexe Förderlandschaft, in der Bundes- und Landesprogramme strategisch aufeinander abgestimmt werden müssen.
M3E begleitet Unternehmen, Kommunen und Infrastrukturbetreiber bei:
- Strategischer Einordnung neuer Förderprogramme
- Bewertung von AGVO- und De-minimis-Optionen
- Entwicklung förderfähiger Infrastrukturkonzepte
- Bewertung von Kooperationspotenzialen beim Aufbau von Depot-Ladeinfrastruktur
- Wirtschaftlichkeitsanalysen und Netzanschlussstrategien
- Vollständiger Antragstellung und Projektbegleitung
Gerade in frühen Marktphasen entscheidet die richtige Förderstrategie über Investitionssicherheit und Umsetzungsgeschwindigkeit.
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