M3E Team

22. Nov. 2023 · 6 min read

Rückschlag für die Mobilitätswende? Die Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils

Bildquelle: KI-generiert

Update 18.12.2023: Der Umweltbonus ist, wie im letzten Update schon angekündigt, nun schon am gestrigen Sonntag ausgelaufen. In Kombination mit den erwähnten Kürzungen für den KTF wirft dies einen Schatten auf die künftigen Bemühungen um nachhaltige Mobilität. Alternative Förderprogramme sind nach aktuellem Wissensstand von M3E nicht geplant.
Update 13.12.2023: Wie die Bundesregierung soeben bekannt gegeben hat, wird das Sondervermögen 'Klima- und Transformationsfonds', dem nach dem Urteil 2024 dreizehn Milliarden Euro fehlen, um ganze zwölf Milliarden Euro gekürzt werden. Wie sich dies auf die Förderprogramme für Elektromobilität im Detail auswirken wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Fest steht lediglich, dass der Umweltbonus früher auslaufen wird als geplant. Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden weitere Updates liefern, sobald neue Details bekannt werden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 der Bundesregierung glich am 15.11.2023 einem Paukenschlag für das Sondervermögen ‘Klima- und Transformationsfonds’ (KTF) und damit auch für die Mobilitätswende: Die 2022 nachträglich von der Bundesregierung initiierte Umwidmung von Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro, die 2021 ursprünglich für die Corona-Pandemie gedacht waren, dann aber keine Verwendung fanden, ist laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Grundgesetz unvereinbar und wurde deshalb für nichtig erklärt.

Was ist der Klima- und Transformationsfonds?

Der KTF ist ein haushaltsungebundens Sondervermögen und für die klimafreundliche Transformation mehrerer Schlüsselsektoren gedacht, die unter Erreichung der gesteckten Klimaziele auch Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit künftig sichern soll: Neben Förderungen für die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie und den Ausbau der erneuerbaren Energien sind auch Fördergelder für den Ausbau der Elektromobilität und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (LIS) inkludiert.
Das Sondervermögen stieg dabei mit den umgewidmeten Krediten auf etwa 211,8 Milliarden Euro an, die bis 2027 ausgegeben und investiert werden sollten. Die zusätzlichen 60 Milliarden Euro an Krediten waren also vor dem Urteil bis 2027 als integraler Bestandteil des KTF schon fest eingeplant, so auch für 2024: 57,6 Milliarden Euro an Fördergeldern sollten für alle Sektoren bereitgestellt werden, davon allein 4,7 Milliarden für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur.
Aufgeschlüsselt sollten diese 4,7 Milliarden Euro wie folgt fließen:
  • 2,21 Mrd. in Förderungen zum Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur,
  • 810 Mio. in die Umweltbonus-Förderung,
  • 624 Mio. in das Förderprogramm ‘Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur’ (KsNI) sowie
  • 536 Mio. in die PTJ-Förderung Alternativer Antriebe von Bussen im Personalverkehr.

Was bedeutet das Urteil für die klimafreundliche Transformation des Verkehrssektors?

Die aufgeschlüsselten Fördersummen sind auf Grundlage der fest eingeplanten Kredite berechnet worden – und demnach mit dem Urteil hinfällig: Da es als ausgeschlossen erscheint, dass die kompletten 57,6 Milliarden Euro für 2024 ausgeschüttet werden, steht es auch zu bezweifeln, dass 4,7 Milliarden Euro für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden. Wie das Geld generell umgeschichtet, gekürzt und gestrichen wird, ist noch völlig unklar (vgl. erste Prognosen etwa hier). Sicher ist nur, dass die für 2024 geplanten Fördersummen durch den Wegfall der Gelder insgesamt nur teilweise gedeckt sind. Es bleibt abzuwarten, wie die Umschichtung der Fördersummen erfolgen wird.
Schon vor dem Urteil und unabhängig davon war jedoch bereits unter großem Aufschrei des Transportsektors bekannt geworden, dass die für 2024 vorgesehenen Gelder für den 3. Aufruf des KsNI-Programms schon größtenteils verplant sind – was zu einer fortlaufenden Verschiebung des Aufrufs führte.
Hinsichtlich bereits in diesem Jahr bewilligter Förderprogramme und -summen – vor allem in in Anbetracht solcher für Elektrofahrzeuge und LIS – ist von größter Relevanz, dass das Bundesfinanzministerium in Reaktion auf das BVerfG-Urteil am 21. November 2023 für alle Etats der Bundesministerien eine Haushaltssperre für sogenannte Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2023 verhängt hat. Dies sind Zahlungen, die im laufenden Haushalt (also dem von 2023) festgelegt wurden, aber Ausgaben in künftigen Haushalten zur Folge haben. Demnach könnten die schon bewilligten Fördersummen aus dem Jahr 2023, die planmäßig erst im nächsten Jahr ausgezahlt werden sollten, ebenfalls auf der Kippe stehen - auch wenn dies nur in Ausnahmefällen passieren könnte, wie das Ministerium verlauten ließ.

Gibt es alternative Fördermöglichkeiten?

Über alternative Finanzstrategien für den KTF wird gerade heiß diskutiert, wie unter anderem die Zeit berichtet, der Ausgang bleibt jedoch zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen spekulativ. M3E ist als Beratungsunternehmen für Elektromobilität mit Fokus auf Fördermittelbeschaffung darauf bedacht, ihren Kunden solide Alternativen aufzuzeigen. Aber selbst dies ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig, da es erste Anzeichen gibt, dass sich die Praktiken des Bundes verschiedentlich auf Landesebene wiederholen und deshalb auch für Förderprogramme auf Landesebene unabsehbar ist, wie sie sich im Nachgang des Urteils entwickeln werden.
Fest steht jedoch, dass weiterhin Förderanträge gestellt werden können. Es ist nur hochgradig fraglich, ob die Fördergelder aus dem KTF bewilligt werden.
Weil wir unsere Kunden mit den entstandenen Unklarheiten nicht alleine lassen, beobachten wir das Thema weiterhin natürlich ganz nahe und halten selbstverständlich alle Interessierten in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden!
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