Das GEIG-Novelle Whitepaper von M3E ist in zweiter, vollständig überarbeiteter Version erschienen. Am 28. Juli 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Während das Änderungsgesetz grundsätzlich am 29. Juli 2026 in Kraft trat, treten die Änderungen des GEIG gemäß Artikel 9 Abs. 2 am 1. Januar 2027 in Kraft. Damit wird die novellierte Rechtslage für Neubau und Bestand ab diesem Zeitpunkt maßgeblich. Die Zeit ist allerdings knapp. Wer die neue Rechtslage kennen und einordnen will, findet im aktualisierten Praxisleitfaden eine kompakte, praxisnahe Grundlage.
Was hat sich gegenüber der ersten Version des Whitepapers geändert?
Die erste Version des Whitepapers erschien zu einem Zeitpunkt, als die Novelle sich noch im parlamentarischen Verfahren befand. Sie ordnete die geplanten Änderungen ein und half Unternehmen, Immobilienverantwortlichen und Projektentwicklern, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Version 2 trägt der veränderten Lage Rechnung: Das Gesetz ist beschlossen und in Kraft getreten. Die zweite Auflage gibt damit nicht mehr eine Planungsgrundlage wieder, sondern die geltende Rechtslage – inklusive der Änderungen, die sich im Gesetzgebungsverfahren noch ergeben haben.
Die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zur Vorgängerversion:
- Neue Erfüllungsalternative für öffentlich zugängliche Stellplätze: Statt einer festen Anzahl von Ladepunkten kann die Pflicht bei öffentlich zugänglichen Nichtwohngebäuden alternativ über eine gesetzlich definierte Gesamtladeleistung erfüllt werden. Das ermöglicht je nach Standortkonzept auch weniger, dafür leistungsstärkere Ladepunkte – für Handel und Gewerbe häufig die wirtschaftlichere Lösung. Version 2 rechnet diese Option an einem Praxisbeispiel durch und benennt, unter welchen Bedingungen sie greift.
- Erweiterter FAQ-Teil: Die Praxisfragen, die M3E seit Erscheinen der ersten Whitepaper-Version erreicht haben, fließen in einen ausgebauten FAQ-Teil ein – von Sanktionen über mobile Ladestationen bis zu Pooling-Fragen.
- Aktueller Rechtsstand: Alle Tabellen, Schwellenwerte und Fristen spiegeln die beschlossene Fassung des GEIG wider, nicht mehr den Referenten- oder Regierungsentwurf.
Was das GEIG-Whitepaper abdeckt – und was nicht
Der Praxisleitfaden richtet sich an alle, die mit Gebäuden und Stellplätzen zu tun haben: Eigentümer, Projektentwickler, Facility Manager, Nachhaltigkeitsbeauftragte. Bei dem M3E-Whitepaper zur GEIG-Novelle 2026 handelt es sich um eine strukturierte Einordnung der neuen Rechtslage mit konkretem Praxisbezug.
Der Leitfaden behandelt unter anderem:
- Die verschärften Schwellenwerte für Neubau, Renovierung und Bestand im direkten Vergleich zum bisherigen Recht
- Die neue Pflicht zur Vorverkabelung für mindestens 50 % der Stellplätze
- Anforderungen an Bürogebäude (mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze)
- Den Stichtag 1. Januar 2027 für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
- Die Erfüllungsalternative über Gesamtladeleistung bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen
- Kostenstruktur, Einsparhebel und Betriebsmodelle (Eigenbetrieb, CPO, Mieterstrom)
- Relevante Förderprogramme, darunter das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus” mit 500 Millionen Euro sowie KfW-Investitionskredite
- Bußgelder und Sanktionsmechanismen bei Nichterfüllung
Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für die Bestandsprüfung ist
Mit der beschlossenen GEIG-Novelle stehen die verschärften Anforderungen an die Lade- und Leitungsinfrastruktur für Gebäude fest. Die Änderungen des GEIG treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt für Eigentümer und Immobilienverantwortliche nur ein begrenztes Zeitfenster, um bestehende Gebäude zu prüfen, erforderliche Maßnahmen zu planen und deren Umsetzung vorzubereiten. Das klingt nach ausreichend Zeit, ist es aber nicht, wenn man die typischen Vorlaufzeiten für Netzanfrage, Planung, Ausschreibung und Vergabe einkalkuliert.
Wer erst im Herbst 2026 mit der Bestandserhebung beginnt, riskiert enge Zeitfenster und eingeschränkte Auswahlmöglichkeiten bei Planern und Installateuren. Zudem lassen sich Förderanträge oft nur vor Baubeginn stellen. Wer zu spät loslegt, vergibt finanzielle Spielräume.
Das aktualisierte GEIG-Whitepaper enthält eine Checkliste zur eigenen Bestandsprüfung, die dabei hilft, den eigenen Handlungsbedarf schnell einzuschätzen: Welche Gebäude sind betroffen? Welche Pflichten greifen wann? Welche Erfüllungsvariante ist standortbezogen wirtschaftlicher?
Darüber hinaus liefert der Leitfaden eine Aufschlüsselung der Kostenstruktur und benennt vier konkrete Einsparhebel, etwa die Integration der Vorverkabelung in ohnehin geplante Sanierungsmaßnahmen oder die Bündelung mehrerer Standorte. Nach Einschätzung von M3E lassen sich die Gesamtinvestitionen auf diesem Weg um 20 bis 40 Prozent senken. Ergänzend vergleicht das Papier gängige Betriebsmodelle und ordnet ein, welche Variante zu welcher Portfoliogröße und Nutzerstruktur passt.
Das aktualisierte GEIG-Whitepaper steht kostenlos zum Download bereit: m3e.group/wissen/geig-epbd-novelle-ladeinfrastruktur-gebaeude/
So unterstützt M3E
Die GEIG-Novelle 2026 stellt Eigentümer und Immobilienverantwortliche vor konkrete Planungs- und Investitionsentscheidungen: vom ersten Überblick bis zur standortbezogenen Umsetzungsstrategie. Das aktualisierte Whitepaper bietet einen idealen Einstieg in das Thema. Für standortbezogene Einzelfallprüfungen, die Beantwortung komplexer baurechtlicher Fragen und konkrete Planungsentscheidungen sollte der Rat von Experten eingeholt werden, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Das Team von M3E begleitet Unternehmen dabei, die richtigen Weichen zu stellen, von der Bestandserhebung über die Fördermittelberatung bis zur Inbetriebnahme.
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Hinweis: Dieser Blogbeitrag sowie das referenzierte Whitepaper dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für standortspezifische Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Experten auf.
Bildquelle: Fahroni bearbeitet


