Wer als Unternehmen eine Elektroflotte betreibt, kann THG-Quoten vermarkten und attraktive Zusatzeinnahmen generieren. Gleichzeitig stehen viele Fuhrparkbetreiber zunehmend vor der Pflicht, Nachhaltigkeitsdaten für das CSRD-Reporting zu erfassen. Genau an dieser Schnittstelle entsteht häufig eine Unsicherheit, die uns in unserer Beratungspraxis immer wieder begegnet: Darf man CO2-Einsparungen aus dem Fahrstrom als THG-Quoten an die Mineralölwirtschaft verkaufen, wenn man dieselben Emissionen im Nachhaltigkeitsbericht ausweist? Die Antwort ist eindeutig ja, und das aus gutem Grund.
Die Veräußerung der THG-Quote bedeutet nicht, dass das Unternehmen seine Emissionsdaten oder Emissionsreduktionen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung entfernen müsste. Ein Blick auf die Grundlagen offenbart, dass es sich um zwei unterschiedliche Systeme handelt.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) ist ein Klimaschutzinstrument nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie verpflichtet Anbieter fossiler Kraftstoffe, die CO2-Emissionen ihrer Produkte schrittweise zu reduzieren. Mit der vom Bundestag am 23. April 2026 beschlossenen Novelle wurde der Zielpfad bis 2040 verbindlich festgeschrieben: Die Quote steigt von 12 Prozent im Jahr 2026 bis 2030 auf 26,5 Prozent und soll bis 2040 auf 65 Prozent anwachsen. Deutschland geht damit über die Vorgaben der EU-Richtlinie RED III hinaus, die lediglich Ziele bis 2030 vorschreibt. Unternehmen, die Elektrofahrzeuge betreiben oder Ladepunkte bereitstellen, können den eingesetzten Fahrstrom beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen, was in der Regel über zertifizierte Dienstleister wie thgquoten.com geschieht. Die daraus resultierenden CO2-Einsparungen werden als Minderungsnachweis an quotenverpflichtete Kraftstoffanbieter veräußert. Der Finanztransfer fließt also von der Mineralölwirtschaft zu den Flotten- und Ladesäulenbetreibern. Wer kann die THG-Quote nutzen? Grundsätzlich alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten sowie Halter von Elektrofahrzeugen, von privaten E-Auto-Besitzern bis hin zu Unternehmen mit großen Nutzfahrzeugflotten.
Rechtsgrundlage: BImSchG i.V.m. der 38. BImSchV.
Was ist CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie (2022/2464), die Unternehmen zur systematischen Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die unter anderem Treibhausgasemissionen nach Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (eingekaufte Energie) und Scope 3 (vor- und nachgelagerte Emissionen) erfassen.
Die CSRD gilt schrittweise für immer mehr Unternehmen. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden berichten bereits ab dem Geschäftsjahr 2024. Ab 2025 gilt die Regelung auch für weitere große Unternehmen, die mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreiten: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Für kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen gelten vereinfachte Standards ab 2026.
Das entscheidende Merkmal: Die CSRD ist ein Transparenz- und Berichterstattungsinstrument. Sie verpflichtet zur Offenlegung von Emissionen, nicht zu deren Handel oder Kompensation.
Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2022/2464 (CSRD) i.V.m. den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Warum ist Doppelanrechnung kein Problem?
Die Befürchtung, THG-Einnahmen und CSRD-Reporting könnten sich gegenseitig ausschließen oder rechtlich kollidieren, ist nachvollziehbar, aber unbegründet. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) stellt in seinem offiziellen FAQ zur THG-Quote unmissverständlich klar:
"Die THG-Quote des BImSchG ist eines von mehreren Instrumenten, mit denen Deutschland das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr unterstützt. Die Treibhausgaseinsparungen aus dem Einsatz von Biokraftstoffen, grünem Wasserstoff oder dem Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen, die im Rahmen der THG-Quote ermittelt und verpflichtend vorzuweisen sind, können nicht zur Erfüllung anderer Vorgaben eingesetzt werden. Bei der THG-Quote handelt es sich um ein in sich geschlossenes System zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehr. Es ist nicht möglich, CO2-Minderungen, die nach dem THG-Quotensystem ermittelt werden, mit anderen Systemen zu verrechnen oder zu übertragen. Die THG-Quote ist rechtlich und methodisch von anderen CO2-Bilanzierungen zu trennen. Die Veräußerung beziehungsweise Übertragung von CO2-Minderung im Rahmen des Quotenhandels hat also keine Auswirkungen auf andere Bilanzierungssysteme."
Konkret bedeutet dies Folgendes:
Die THG-Quote ist ein geschlossenes Handelssystem. CO2-Minderungen daraus können nicht auf andere Systeme wie EU-ETS I, EU-ETS II oder das nationale BEHG übertragen oder angerechnet werden.
Das CSRD-Reporting bilanziert Emissionen. Es handelt sie nicht. Beide Systeme messen unterschiedliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Methoden und Zielen.
Unternehmen können THG-Erlöse generieren und gleichzeitig korrekt und vollständig nach CSRD berichten, ohne dass eines der beiden Systeme das andere beeinflusst oder untergräbt.
THG-Quoten vermarkten und CSRD-konform berichten: Das ist keine Grauzone, sondern eine rechtlich klar geregelte Kombination zweier unabhängiger Instrumente. Wer als Unternehmen Elektrofahrzeuge einsetzt, sollte beide Potenziale konsequent nutzen, statt aus falscher Vorsicht auf Einnahmen zu verzichten.
So unterstützt M3E
Die steigende THG-Quote (bis 26,5 Prozent im Jahr 2030 bzw. 65 Prozent in 2040) erhöht den Druck auf die Mineralölwirtschaft und damit langfristig auch den Wert der zertifizierten CO2-Einsparungen. Die zunehmende CSRD-Berichtspflicht macht ein sauberes Emissionsmonitoring ohnehin notwendig. Wer die Daten bereits erhebt, hat den entscheidenden Schritt für eine strukturierte THG-Abwicklung schon getan.
M3E begleitet Unternehmen dabei, für ihre Flotten THG-Erlöse systematisch zu erschließen, zuverlässig jährliche THG-Einnahmen zu generieren und regulatorische Anforderungen wie CSRD effizient zu erfüllen: von der Erstanalyse bis zur laufenden Abwicklung.
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