Die Verschärfungen und Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2027.
Der Bundestag hat die GEIG-Novelle am 10. Juli 2026 beschlossen, in Kraft treten die Änderungen Anfang kommenden Jahres. Wer jetzt baut oder saniert, sollte die verschärften Vorgaben in der laufenden Planung berücksichtigen: Die Schwellenwerte sinken deutlich, die Vorverkabelung wird für mindestens die Hälfte der Stellplätze zur Pflicht, und bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen eröffnet das Gesetz erstmals eine alternative Erfüllung über die bereitgestellte Ladeleistung.
Für Bestandsaufnahme, Netzanfrage, Planung und Vergabe bleibt weniger Zeit, als es auf den ersten Blick scheint – zumal die Antragsfristen der Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“ bereits im Herbst 2026 auslaufen.
Wer jetzt plant, bündelt Investitionen, schöpft Fördermittel aus und vermeidet teure Nachrüstungen sowie Sanktionen. Das aktualisierte Whitepaper gibt den beschlossenen Rechtsstand wieder und übersetzt ihn in konkrete Handlungsschritte – mit Übersichtstabellen zum Vorher-Nachher-Vergleich, Praxisbeispielen zur Kostenrechnung, einer Checkliste für die eigene Bestandsprüfung und einem vollständigen Förderüberblick.
Erscheinungsdatum:
Mai 2026, Version 1 · Juli 2026, Version 2
Zielgruppen:
Immobilieneigentümer und -verwalter, Projektentwickler, Unternehmen mit eigenen Liegenschaften, Kommunen als Gebäudeeigentümer.
Inhalte:
→ Welche Anforderungen das GEIG bisher stellte – und wie die GEIG-Novelle 2026 (Umsetzung der EPBD 2024/1275) die Pflichten für Wohn- und Nichtwohngebäude deutlich verschärft
→ Was Vorverkabelung, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte konkret bedeuten – und welche Investitionsstufe für Ihr Gebäude sinnvoll ist
→ Neue Erfüllungsoption über die Ladeleistung bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen (1,1 bzw. 2,2 kW je Stellplatz)
→ Welche Fristen gelten: Ab wann müssen Bestandsgebäude, Neubauten und öffentliche Liegenschaften handeln (u. a. 1.1.2027 und 1.1.2033)?
→ Welche Förderprogramme verfügbar sind – inkl. Bundesförderung „Laden im Mehrparteienhaus“ (500 Mio. Euro, Antragstellung seit April 2026) und KfW-Kredit 268/269
→ Praxisnahe Checkliste und FAQ: Reichen mobile Ladestationen aus? Ist standortübergreifendes Pooling möglich?
Sprache: Deutsch