M3E Team

16. Jan. 2025 · 3 min read

Angekündigte Steuererleichterungen für E-Autos: Umsetzung vor der Wahl gestrichen

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Zwei konkrete, auf Unternehmen ausgerichtete Maßnahmen wurden im vergangenen September von der Bundesregierung als “Signal für klimafreundliche Mobilität” angekündigt: Zum einen eine Aktualisierung der Dienstwagenbesteuerung, zum anderen eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.

Wir haben beide Mitte Dezember 2024 zwar in unseren Überblick über alle neuen gesetzlichen Mobilitätsregelungen 2025 aufgenommen, aber schon mit dem Zusatz versehen, dass die Umsetzung vor der Wahl keinesfalls sicher ist.

Was ist passiert?

Nun steht tatsächlich fest, dass beide Maßnahmen nicht in das für sie vorgesehene und noch Ende Dezember 2024 novellierte “Steuerfortentwicklungsgesetz” aufgenommen worden sind. Seit dem 15. Januar 2025 findet sich auf der entsprechenden Website der Bundesregierung diesbezüglich ein erklärender Kommentar, der folgende Passage enthält:
"Vorgesehen war, die dargestellten Regelungen für klimafreundliche Mobilität in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufzunehmen. Die dafür erforderlichen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat kamen jedoch nicht zustande. Das Gesetz wurde Ende Dezember 2024 ohne die hier beschriebenen Maßnahmen beschlossen."
Das Ampel-Aus Anfang November 2024 hat also zu einem Verfehlen der benötigten Mehrheit geführt. Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass die für diese Mehrheit erforderlichen FDP-Stimmen gefehlt haben.

Was war geplant?

Die geplanten Maßnahmen im Detail:
  1. Dienstwagenbesteuerung
    Die Grenze des Bruttolistenpreises für die reduzierte Bemessungsgrundlage von 0,25 % hätte von 70.000 € auf 95.000 € angehoben werden sollen.
  2. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
    Gewerbliche Flottenbetreiber hätten im ersten Jahr 40 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen können. In den darauffolgenden Jahren hätten sich die Abschreibungssätze von 24 % im zweiten Jahr bis auf 6 % im sechsten Jahr reduziert.
Beide Maßnahmen zielten darauf ab, Unternehmen den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern und die Attraktivität von E-Autos zu steigern.

Kommen die Steuererleichterungen zukünftig noch?

Beide Maßnahmen und deren Sinnhaftigkeit waren im Vorfeld schon diskutiert worden. Ob die Vorschläge der jetzigen Bundesregierung künftig noch einmal aufgegriffen und umgesetzt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sagen.
Fest steht jedoch: Der Blick in die Wahlprogramme der großen Parteien – den wir hier für Sie gemacht haben – zeigt, dass Elektromobilität dort eher als Randthema auftritt und vor allem CDU/CSU, die FDP und die AfD für “Technologieoffenheit” bei der Mobilitätswende einstehen. Ob also eine potenziell CDU/CSU-geführte Koalition solche Maßnahmen wieder aufgreift, bleibt zweifelhaft.
Es steht aber auch fest, dass die anderen Parteien von Kaufprämien absehen wollen und konkretere Fördermaßnahmen anvisieren, zu denen ja durchaus auch die beiden Steuererleichterungen zählen würden.
Ob die beiden Maßnahmen also zukünftig doch noch umgesetzt werden, hängt stark von den künftigen Regierungsparteien und deren Koalitionsvertrag ab.

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