M3E Team

5. Mai 2026 · 7 min read

Drei Aufrufe, knappe Fristen: Neue Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw gestartet

by siwabudv

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hatte gezielte Investitionszuschüsse für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge angekündigt – jetzt wurden die Details zu dem neuen Förderprogramm veröffentlicht. Insgesamt stellt das BMV 1 Milliarde Euro über einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung. Erklärtes Ziel ist es, wirtschaftliche Hemmnisse abzubauen und den Markthochlauf von E-Lkw zu beschleunigen. Geplant sind drei Förderaufrufe, die sich klar nach Zielgruppe, Nutzungskonzept und Förderlogik unterscheiden.

E-Lkw-Ladeinfrastrukturförderung: Die drei Förderaufrufe im Detail

Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur – nur für KMU

Dieser Aufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Ladeinfrastruktur für den eigenen Betrieb oder einen eingeschränkten Nutzerkreis aufbauen möchten – etwa auf Betriebshöfen, Filialstandorten oder Logistikumschlagplätzen.
Die Antragsfrist läuft vom 5. Juni bis 30. September 2026.
Zentrale Bedingungen:
• Nennladeleistung: mindestens 50 kW (DC) pro Ladepunkt
• Förderintensität: bis zu 500 €/kW (netto)
• Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung (De-minimis) oder Festbetragsfinanzierung mit Eigenanteil (AGVO)
• Max. Fördersumme: bis zu 300.000 € (De-minimis) oder bis zu 1 Mio. € (AGVO)
• Förderfähig: Ladeeinrichtung sowie Netzanschlusskosten (inkl. Trafo) – häufig der kostenintensivste Posten
• Kein Auswahlverfahren: Bewilligung nach Antragseingang (Windhundverfahren)
• Projektlaufzeit: 24 Monate
Einordnung: Aufruf A bietet KMU maximale Planungssicherheit: Kein Ranking, kein Wettbewerb. Wer einen förderfähigen Antrag einreicht, erhält die Förderung, solange Mittel verfügbar sind. Das macht frühzeitiges Handeln wichtig.

Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen allgemein

Dieser Aufruf steht Unternehmen jeder Größe offen, die nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für eigene E-Lkw-Flotten oder definierte Nutzergruppen errichten möchten.
Die Antragsfrist läuft vom 26. Mai bis 7. Juli 2026.
Zentrale Bedingungen:
• Nennladeleistung: mindestens 50 kW (DC) pro Ladepunkt
• Förderintensität: bis zu 500 €/kW (netto)
• Max. Fördersumme: bis zu 5 Mio. € pro Antrag
• Förderfähig: Ladeeinrichtung sowie Netzanschlusskosten
• Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
• Auswahlverfahren: Wettbewerb nach geringster Förderintensität pro kW (Ranking-Verfahren)
• Projektlaufzeit: 24 Monate
Einordnung: Da die Vergabe im Wettbewerb erfolgt, hängt die tatsächliche Förderhöhe vom eingereichten Angebot ab. Auch Großunternehmen sind antragsberechtigt. Allerdings variiert die AGVO-Förderquote je nach Unternehmensgröße: Großunternehmen erhalten prozentual weniger als KMU. Eine sorgfältige Kalkulation ist entscheidend.

Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Dieser Aufruf adressiert den Aufbau öffentlich zugänglicher Standorte – etwa an Rastanlagen, Ladehubs oder Umschlagpunkten. Im Fokus stehen leistungsstarke High-Power-Charging-Standorte (HPC) für den überregionalen E-Lkw-Verkehr.
Die Antragsfrist läuft ebenfalls vom 26. Mai bis 7. Juli 2026.
Zentrale Bedingungen:
• Nennladeleistung: mindestens 100 kW pro Ladepunkt; empfohlen werden Standorte mit mehr als 150 kW oder Megawatt-Charging-System (MCS)
• Förderintensität: bis zu 500 €/kW (netto)
• Max. Fördersumme: bis zu 5 Mio. € pro Antrag
• Förderfähig: Ladeeinrichtung sowie Netzanschluss
• Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
• Auswahlverfahren: Wettbewerb nach gewichteten Kriterien – Förderintensität (70 %), AFIR-konforme Standorte (20 %), Durchleitungsmodell (10 %)
• Projektlaufzeit: 30 Monate
Einordnung: Die längere Projektlaufzeit trägt der komplexeren Planung im öffentlichen Raum Rechnung, Netzanschluss und Genehmigungsverfahren benötigen mehr Zeit. Die Gewichtung von AFIR-Standorten ist ein zentrales Merkmal dieses Aufrufs: Standorte, die die EU-Vorgaben zur Ladeinfrastruktur entlang des transeuropäischen Kernnetzes erfüllen (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), erhalten einen Bewertungsbonus.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Die drei Aufrufe zeigen: Die Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw ist klar segmentiert nach Zielgruppe, Nutzungskonzept und Projektgröße. Daraus ergeben sich zentrale strategische Fragen:
• KMU oder (Groß-)Unternehmen: welcher Aufruf passt strukturell?
• Öffentlich vs. Nicht-öffentlich: welches Betriebskonzept ist wirtschaftlich sinnvoller?
• Wettbewerb oder Windhundverfahren: welche Förderlogik passt besser zum Projektzeitplan?
• AGVO oder De-minimis: welche beihilferechtliche Option ist für die Unternehmenssituation optimal?
Wichtig!
Zwei weitere Punkte sollten Antragsteller von Anfang an einkalkulieren:
Netzanschlusskosten mitdenken:
In allen drei Aufrufen sind neben der Ladesäule selbst auch Netzanschlusskosten förderfähig, darunter Trafoinfrastruktur und Kabelwege. Da dies erfahrungsgemäß den größten Kostenblock darstellt, lohnt eine frühzeitige Netzanschlussplanung.
Kumulierungsverbot prüfen:
Bundesmittel aus diesem Programm dürfen in der Regel nicht mit Landesmitteln für dieselbe Ladeeinrichtung kombiniert werden. Wer parallel auf Landesförderungen setzt, muss die Anrechenbarkeit vorab klären.
Da die Aufrufe zeitlich begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Positionierung:
• Im Windhundverfahren (Aufruf A) zählt der Eingangszeitpunkt
• im Wettbewerb (Aufrufe B und C) die Qualität des Förderantrags

Einordnung in den regulatorischen Rahmen

Die Förderung für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge ist kein isoliertes Programm, sondern Teil eines breiter werdenden Regulierungsrahmens. So verpflichtet das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Großunternehmen ab Juli 2025 zu konkreten Maßnahmen rund um Fuhrpark und Ladeinfrastruktur. Für Kommunen, die öffentliche Ladeinfrastruktur planen, bietet der Ladeinfrastruktur-Leitfaden für Kommunen weitere Orientierung zu Konzessionsmodellen und Förderwegen.

So unterstützt M3E

Die Förderung von Ladeinfrastruktur für E-Lkw stellt Unternehmen vor komplexe Entscheidungen. Gleichzeitig eröffnet sie konkrete Chancen, notwendige Investitionen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Von der ersten Standortbewertung bis zur Inbetriebnahme: Das Team von M3E begleitet Unternehmen und Infrastrukturbetreiber dabei, den passenden Förderaufruf zu identifizieren, förderfähige und wirtschaftlich tragfähige Ladeinfrastrukturkonzepte zu entwickeln sowie den komplexen Antragsprozess bis zu dessen erfolgreichem Abschluss zu begleiten.
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