Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat Mitte Mai 2026 einen neuen Förderaufruf für Elektro- und Wasserstoffbusse gestartet. Förderskizzen können seit dem 26. Mai 2026 eingereicht werden. Das Programm sieht bis zu 500 Millionen Euro Fördervolumen und Zuschüsse von bis zu 70 Prozent auf die förderfähigen Investitionsmehrausgaben vor. Für ÖPNV-Betreiber, Reisebusunternehmen und kommunale Aufgabenträger bedeutet das: eine der attraktivsten Fördermöglichkeiten der letzten Jahre steht jetzt offen – aber die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet bereits am 21. Juli 2026.
E-Bus-Förderprogramm: Was wird bezuschusst?
Grundlage ist die neue Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr, die am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Umsetzung liegt bei der NOW GmbH gemeinsam mit dem Projektträger Jülich (PtJ). Förderziel der ersten Umsetzungsphase: mindestens 1.500 emissionsfreie Busse sollen auf Deutschlands Straßen kommen, bis zu 150 Verkehrsunternehmen sollen profitieren.
Gefördert werden:
- Batterieelektrische Busse (inkl. Batterie-Oberleitungsbusse und Range-Extender-Modelle)
- Brennstoffzellenbusse (Wasserstoffantrieb)
- Umrüstung konventioneller Busse auf Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb
- Zugehörige Lade- und Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur
Drei Fördersäulen: Welche passt zu Ihrem Unternehmen?
Das Programm gliedert sich in drei Säulen, die sich nach Einsatzkontext und Elektrifizierungsgrad der vorhandenen Flotte unterscheiden. Die Zuordnung hat direkte Auswirkung auf die Förderquote – deshalb lohnt eine sorgfältige Analyse im Vorfeld.
Säule 1 – Aktivierungsprogramm ÖPNV & Linienverkehr (Kategorien K1–K3)
Für ÖPNV- und Linienverkehrsunternehmen mit niedrigem bis mittlerem Elektrifizierungsgrad (unter 50 % des Fuhrparks bereits elektrisch).
- Förderquote Fahrzeuge: bis zu 70 %
- Infrastruktur: bis zu 40 %
- Maximale Gesamtförderung: 12,5 Mio. € pro Antragsteller
Säule 2 – Skalierungsprogramm ÖPNV & Linienverkehr (Kategorie K4)
Für Unternehmen mit bereits hohem Elektrifizierungsgrad oder hoher geplanter Umstellungsrate.
- Förderquote Fahrzeuge: bis zu 55 %
- Infrastrukturkosten werden in dieser Säule nicht bezuschusst
- Maximale Förderung: ebenfalls 12,5 Mio. € pro Antragsteller
Säule 3 – Aktivierungsprogramm Reise- & Fernbusverkehr
Für Fernbusunternehmen, Reisebusveranstalter und sonstige Verkehre nach PBefG §§ 42a, 43–49.
- Förderquote Fahrzeuge: bis zu 70 %
- Infrastruktur: bis zu 40 %
- Förderlimit: 12,5 Mio. € pro Antragsteller
Voraussetzungen: Was Antragsteller wissen müssen
Das Verfahren der Bundesförderung für Elektrobusse 2026 ist wettbewerblich organisiert – nicht jede eingereichte Skizze führt automatisch zu einer bewilligten Antragstellung. 70 Prozent der Priorisierungspunkte entfallen auf Klimawirkung und Fördermitteleffizienz, 30 Prozent auf das Umsetzungskonzept. Wer schlecht vorbereitet einreicht, scheidet aus.
Die wichtigsten Fördervoraussetzungen im Überblick:
- Nur Neufahrzeuge förderfähig (max. 1 Jahr ab Erstzulassung, max. 25.000 km) oder Umrüstungen
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – Vorhabenbeginn erst nach Bewilligung
- Ausschließliche Nutzung erneuerbaren Stroms; für Wasserstoffinfrastruktur ab 2035 ausschließlich erneuerbarer Wasserstoff
- Ausschreibung der Busse innerhalb von 6 Monaten, verbindliche Bestellung innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung
- Zweckbindungsfrist 5 Jahre ab Inbetriebnahme – kein Weiterverkauf der geförderten Fahrzeuge
- Gefördert werden nur Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselbus – Betriebskosten sind nicht förderfähig
- Antragsberechtigt: juristische und natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind; ÖPNV-Betreiber, Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger, Leasinggeber – nicht jedoch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
→ Hinweis zum zweistufigen Verfahren: Skizze und späterer Antrag müssen inhaltlich übereinstimmen. Wer in der Skizze Annahmen trifft, die im Antrag nicht belegt werden können, riskiert die Ablehnung. Batterieelektrische und wasserstoffbasierte Vorhaben sowie unterschiedliche Einsatzkontexte erfordern jeweils separate Skizzen.
Tank- und Ladeinfrastruktur: Was wird im Rahmen der neuen E-Bus-Förderung bezuschusst?
Neben den Elektrobussen selbst fördert das Programm – in Säule 1 und 3 – auch die betriebsnotwendige Lade- und Betankungsinfrastruktur. Anerkannte Posten umfassen:
- Transformatorstationen
- Ladetechnik
- Lademanagementsoftware
- Erdarbeiten
- Kommunikationsleitungen
Betriebskosten, Personalaufwand und Leasingraten werden grundsätzlich nicht anerkannt.
→ Wichtig für die Kostenkalkulation: Maßgeblich für die Berechnung der Förderhöhe ist der sogenannte Dieselreferenzpreis – also der Marktpreis eines vergleichbaren konventionellen Dieselbusses. Nur die Investitionsmehrausgaben darüber hinaus sind förderfähig. Sonderausstattungen fließen nicht in die Bemessung ein.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Elektrobus-Förderung
Das Förderverfahren läuft in zwei Stufen. Zunächst reichen interessierte Unternehmen eine Projektskizze über das Online-Portal easy-Online ein. Der Projektträger Jülich priorisiert alle Skizzen im Wettbewerb. Ausgewählte Einreicher erhalten anschließend die Aufforderung zur vollständigen Antragstellung und müssen innerhalb von acht Wochen einen vollständigen Antrag einreichen.
Die wichtigsten Termine auf einen Blick:
- Skizzeneinreichung möglich ab: 26. Mai 2026
- Einreichungsfrist Skizzen: 21. Juli 2026 (über easy-Online)
- Aufforderung zur Antragstellung: nach Priorisierung durch PtJ
- Antragseinreichung: innerhalb von 8 Wochen nach Aufforderung
- Vorhabenlaufzeit nach Bewilligung: 3 Jahre
Hintergrund zur Programmlinie: Seit Einführung der ersten Förderrichtlinie im Jahr 2021 hat das BMV bereits rund 1,5 Milliarden Euro in mehr als 5.300 klimafreundliche Busse bei etwa 330 Verkehrsunternehmen bewilligt – davon sind mehr als 2.300 Fahrzeuge bereits im Einsatz. Auch europaweit setzen sich E-Antriebe immer weiter durch und werden zum neuen Standard: 60 Prozent aller neu zugelassenen Stadtbusse in der EU sind emissionsfrei (56 Prozent BEV, 4 Prozent Brennstoffzelle). So unterstützt M3E: Von der Skizze bis zur Bewilligung
Die Bundesförderung für Elektrobusse 2026 bietet Verkehrsunternehmen und kommunalen Aufgabenträgern eine außergewöhnliche Finanzierungsmöglichkeit. Doch das wettbewerbliche Verfahren ist anspruchsvoll. Skizzen ohne überzeugendes Klimawirkungsmodell, mit lückenhaftem Einsatzkonzept oder fehlerhafter Kostenkalkulation werden nicht zur Antragstellung aufgefordert.
Das erfahrene Team von M3E begleitet ÖPNV-Betreiber und Busunternehmen dabei, sich strategisch optimal aufzustellen, die Förderskizze überzeugend zu gestalten und das gesamte Verfahren effizient zu durchlaufen – von der ersten Flottenanalyse bis zur Bewilligung.
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