GEIG-Novelle 2026: Was Unternehmen jetzt zur Ladeinfrastruktur wissen müssen
Die GEIG-Novelle steht unmittelbar vor dem Inkrafttreten – und sie verschärft die Anforderungen an Gebäude-Ladeinfrastruktur deutlich. Für Unternehmen, Immobilienverantwortliche und Projektentwickler bedeutet das: Die Zeit für strategische Planung ist jetzt, nicht nach der Verabschiedung.
Was ist das GEIG und warum wird es novelliert?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt in Deutschland, unter welchen Bedingungen Gebäude mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Mit der Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) ist Deutschland verpflichtet, strengere Anforderungen in nationales Recht zu überführen. Die EU-Umsetzungsfrist lief am 28. Mai 2026 ab; das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026, die erste Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt. Die neuen Regelungen sollen noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Die wichtigsten GEIG-Änderungen im Überblick
Die GEIG-Novelle senkt die Schwellenwerte und weitet die Pflichten merklich aus.
Bei neuen Wohngebäuden greifen die Vorgaben künftig bereits ab mehr als drei Stellplätzen. Bei Nichtwohngebäuden – also Büro-, Gewerbe- und Industriegebäuden – liegt der neue Schwellenwert bei mehr als fünf Stellplätzen.
Besonders relevant für die Praxis: Erstmals wird die Vorverkabelung zur Pflicht. Mindestens die Hälfte aller Stellplätze muss so vorbereitet werden, dass Ladepunkte nachgerüstet werden können, ohne erneut in die Gebäudestruktur einzugreifen. Für Bürogebäude ist darüber hinaus mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen.
Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen erhalten eine eigene Frist: Ab dem 1. Januar 2027 gelten auch hier neue Anforderungen. Zusätzlich kommen Anforderungen an intelligentes und teils bidirektionales Laden hinzu.
GEIG-Novelle 2026: Wer früh plant, spart Kosten
Die Kosten für Ladeinfrastruktur entstehen vor allem beim Tiefbau, der Elektroinstallation und dem Netzanschluss – genau dort liegt aber auch das größte Einsparpotenzial. Wer die Vorverkabelung im Rahmen einer ohnehin geplanten Sanierung oder eines Neubaus integriert, vermeidet teure Einzelmaßnahmen später. Durch Lastmanagement statt Netzausbau, die Bündelung mehrerer Standorte und die Standardisierung von Komponenten lassen sich die Gesamtinvestitionen nach Einschätzung von Fachleuten erheblich reduzieren.
Die Wahl des richtigen Betriebsmodells spielt ebenfalls eine Rolle:
Eigenbetrieb,
CPO-Modell,
Mischmodell oder
Mieterstrom.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Portfoliogröße, Nutzerstruktur und den verfügbaren Förderprogrammen ab. Wer diese Fragen frühzeitig klärt, trifft eine bessere Investitionsentscheidung.
Förderung und Sanktionen
Unternehmen, die Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden aufbauen, können Fördermittel in Anspruch nehmen. Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus” unterstützt den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden mit insgesamt 500 Millionen Euro; Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich. Ergänzend stehen zinsgünstige KfW-Investitionskredite sowie wechselnde Landes- und Kommunalprogramme zur Verfügung.
Auf der anderen Seite drohen bei Nichterfüllung Bußgelder von bis zu 10.000 Euro – und die Pflicht bleibt bestehen. Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, kann sich nicht durch Zahlung des Bußgelds davon befreien. Im äußersten Fall kann die zuständige Behörde die Umsetzung der Maßnahmen anordnen und die Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung stellen.
Zum Weiterlesen: das kostenlose M3E-Whitepaper zur GEIG-Novelle
Die GEIG-Novelle stellt Eigentümer, Immobilienverantwortliche und Projektentwickler vor konkrete Planungs- und Investitionsentscheidungen. Das Team von M3E hat dazu einen kostenlosen Praxisleitfaden veröffentlicht, der den gesamten Weg von der rechtlichen Einordnung über die Kostenbetrachtung bis zu Betriebsmodellen und aktuellen Förderprogrammen abdeckt – ergänzt um eine praxisnahe Checkliste und einen FAQ-Teil zu häufigen Einzelfragen wie Sanktionen, der Eignung mobiler Ladestationen und der standortübergreifenden Anrechnung von Ladepunkten.
So unterstützt M3E
Die GEIG-Novelle 2026 erfordert bei Immobilienverantwortlichen mit Parkplätzen eine weitsichtige strategische Planung. Wer heute die richtigen Weichen stellt, stellt nicht nur eine gesetzeskonforme Umsetzung der in Kürze geltenden neuen Vorgaben sicher, sondern legt den Grundstein für künftige kostenoptimierte Skalierungen. M3E unterstützt bei Strategie und Installation mit jahrelanger Projekterfahrung und einem großen Netzwerk.