
M3E Team
27. Aug. 2025 · 4 min read
Betriebliches Mobilitätsmanagement – neue BMV-Förderaufrufe für KMU gestartet

KI generiert
Im Programm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) stehen ab sofort zwei gezielte Förderangebote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereit – Initialförderung und Breitenförderung. Anträge können bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Beide Förderaufrufe basieren auf der Richtlinie Betriebliches Mobilitätsmanagement vom 10. April 2024. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick der wichtigsten Informationen.
Was wird gefördert?
1) Initialförderung – Qualifizierte Erstberatung für Mobilitätskonzepte
Gefördert wird eine Erstberatung, die eine strukturierte Bestandsaufnahme und die Entwicklung eines maßgeschneiderten, nachhaltigen Mobilitätskonzepts umfasst.
Die Beratungsleistungen werden ausschließlich von akkreditierten Mobilitätsberater:innen erbracht, die im Beratungspool der Initiative „mobil gewinnt“ gelistet sind. Ziel dieser Förderung ist es, KMU den Einstieg in das Betriebliche Mobilitätsmanagement zu erleichtern und eine fundierte Grundlage für weiterführende Maßnahmen zu schaffen.
2) Breitenförderung – Umsetzung bewährter Standardmaßnahmen
Die Breitenförderung richtet sich an KMU, die konkrete Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umsetzen möchten. Voraussetzung sind erste Überlegungen – beispielsweise der Einsatz von Lasten-Pedelecs anstelle von Pkw – oder bereits vorliegende Mobilitätskonzepte. Im Rahmen der Breitenförderung werden bewährte Standardmaßnahmen unterstützt, damit Unternehmen eine breite Wirkung erzielen und langfristige Veränderungen im Mobilitätsverhalten anstoßen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem die folgenden Bausteine:
- Gefördert wird der Kauf von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs.
- Gefördert wird die Errichtung von Radabstellanlagen sowie die Einrichtung von Duschen und Umkleiden für Beschäftigte.
- Gefördert wird die Installation von Ladesäulen für E-Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände.
- Gefördert wird der Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern für den dienstlichen Einsatz.
- Gefördert werden Mobilitätsaktionstage, die das Bewusstsein der Mitarbeitenden für nachhaltige Mobilität stärken.
- Gefördert wird die dienstliche Nutzung von Carsharing- und Mietangeboten, sofern diese in das betriebliche Mobilitätskonzept eingebunden sind.
- Gefördert werden App- und Software-Lösungen, die betriebliche Mobilität steuern, analysieren oder optimieren.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Die Förderaufrufe sind explizit auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtet und unterstützen diese beim systematischen Aufbau eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Frist und Verfahren
Die Einreichungsfrist für Förderanträge endet am 31. Dezember 2026.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms BMM des Bundesministeriums für Verkehr auf Basis der Richtlinie vom 10. April 2024.
M3E begleitet Sie von der Idee bis zum Zuschuss und führen Ihre Erstberatung durch
Ob Erstberatung im Rahmen der Initialförderung oder Umsetzung im Rahmen der Breitenförderung: Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit, entwickeln oder schärfen Ihr Mobilitätskonzept, kalkulieren förderfähige Kosten und übernehmen die Antragstellung bis zum Zuwendungsbescheid. KMUs profitieren dadurch von klaren Prozessen, realistischen Zeitplänen und einer passgenauen Auswahl förderfähiger Maßnahmen.
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