M3E Team
Feb 8, 2021 · 2 min read
Ende 2020 ist das 2018 eingeführte Förderprogramm "Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge" (EEN) ausgelaufen. Jetzt wurde es bis zum 31.03.2021 verlängert. Dabei gab es einige Änderungen.
Ab dem 01.01.2021 können Güterkraftverkehrs-Unternehmen beim Kauf eines schweren Lkw oder Sattelschleppers mit Elektroantrieb einen Zuschuss vom Bund beantragen:
Die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Erdgas- oder Flüssigerdgas-Antrieb wird ab dem 01.01.2021 nicht mehr bezuschusst.
Nach den EEN-Richtlinien sind Unternehmen zuwendungsberechtigt, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und künftige Halter oder Eigentümer von mindestens einem in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, für den Güterkraftverkehr bestimmten und gemäß der Richtlinie alternativ angetriebenen Lkw oder Sattelzugmaschine mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t sind.
Noch Fragen? Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Förderprogramm für CO2-arme Nutzfahrzeuge und mögliche weitere Fördermittel. Auf Wunsch übernehmen wir auch den gesamten Antragsprozess bis zur erfolgreichen Bewilligung der Fördergelder.
(Bild von Markus Spiske Unsplash)