M3E Team
Oct 6, 2020 · 8 min read
Seit dem 1. Oktober 2020 ist das Berliner Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) wieder aktiv.
Das Hauptstadt-Förderprogramm für die gewerbliche Elektromobilität wurde im Frühjahr ausgesetzt, weil die Nachfrage so groß war, dass bereits im März 2020 alle für das Jahr 2020 bereit gestellten Fördermittel (6 Millionen Euro) vorzeitig ausgeschöpft waren. Das Programm stellt einen wichtigen Baustein in den Bemühungen Berlins dar, bis zum Jahr 2050 die Kohlendioxidemissionen um mindestens 85 Prozent zu senken, bezogen auf die Werte im Jahr 1990.
Seit Beginn des Monats können nun kleine und mittlere Betriebe wieder Anträge stellen. Gefördert wird nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit Schwerpunkt auf leichten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 und Ladeinfrastruktur, sondern auch Beratungsleistungen, deren Kosten bis zu 100 Prozent übernommen werden – mehr dazu unten im Text. Die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop erklärt: „Mit unserem Förderprogramm greifen wir auch weiterhin Spediteuren, Handwerksbetrieben, Pflegediensten oder Logistikern unter die Arme, ihre Flotten zu modernisieren, kurbeln dabei unsere Konjunktur an und machen unsere Stadt sauberer, gesünder und leiser. Berliner Unternehmen leisten mit dem Umstieg auf elektrische Antriebe einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Mobilitätswende. Hierbei werden wir sie auch in Zukunft nicht alleine lassen.“
Laut der Förderrichtlinie zum Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ sind in Berlin tätige kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige antragsberechtigt, die
Dazu zählen unter anderem
Außerdem sind laut Förderrichtlinie folgende Personen antragsberechtigt, die durch die Förderung eines Stromspeichers im Rahmen des Förderprogramm EnergiespeicherPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage verbaut und an das Verteilnetz angeschlossen ist, die Eigenschaft als Gewerbetreibender erhalten und belegen können, dass mit dem geförderten Stromspeicher die geförderte Ladeinfrastruktur oder das geförderte Elektrofahrzeug versorgt wird.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Auch Antragstellende (bei juristischen Personen der Inhaber der juristischen Person), die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind, sind von einer Förderung im Rahmen des WELMO-Programms ausgenommen.
Das WELMO-Programm sieht u. a. eine Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur vor:
Der Umstieg auf Elektromobilität verlangt von Unternehmen eine sorgfältige Planung. Daher ist es für gewerbliche Anwender ratsam, vor der Anschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur eine Beratung von Elektromobilitäts- und Fördermittelexperten in Anspruch zu nehmen. Diesem Umstand trägt die Neufassung des WELMO-Programms Rechnung, indem nun auch Beratungsleistungen zu den Themen E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Die Inanspruchnahme einer Beratung wird den Antragstellenden in der Förderrichtlinie explizit empfohlen. Die Beratung erfolgt nach anerkannten Qualitätsmaßstäben durch unabhängige und erfahrene Mobilitätsberatungsunternehmen, wie der M3E GmbH, die von der für die Umsetzung des Förderprogramms zuständigen IBB Business Team GmbH autorisiert sind.
Das geförderte Beratungsangebot setzt sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammen. Die Potenzialberatung wird zu 100 Prozent gefördert, die Realisierungsberatung zu 80 Prozent.
Haben Sie noch Fragen? Als anerkannte Berater stehen Ihnen die eMobility- und Fördermittelexperten von M3E gerne für Ihre geförderte Potenzial- und Realisierungsberatung zur Verfügung. Auf Wunsch übernehmen wir auch den gesamten WELMO-Antragsprozess bis zur erfolgreichen Bewilligung der Fördergelder. Kontaktieren Sie uns!
(Bild Daniel Brosch Unsplash)